Münchner Kinder ausreichend vor Masern schützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 24.11.2016
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung Maßnahmen entwickelt zur Verbesserung der Masernschutzimpfungen bei Kindern. Der Schutz von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern ist ein zentrales und ständiges Anliegen des ÖGD. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bietet das Referat für Gesundheit und Umwelt eine Fülle an Maßnahmen und beteiligt sich an vielen Aktionen zur Erhöhung der Durchimpfungsraten.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 24.11.2016 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
In Deutschland ist die Häufigkeit der Masern durch die seit etwa 40 Jahren praktizierte Impfung und aufgrund stetig steigender Impfquoten im Vergleich zur Vorimpfära insgesamt deutlich zurückgegangen.
Seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 ging zunächst auch die Zahl der jährlich an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelten Masernfälle aus den Bundesländern erheblich zurück. Seit 2005 wird dem RKI jedoch jährlich eine zum Teil erheblich schwankende Anzahl von Masernfällen aufgrund unterschiedlich großer lokaler Ausbrüche übermittelt, ein Trend eines weiteren Sinkens der Anzahl der übermittelten Fälle ist aktuell nicht zu beobachten. Die Anzahl der Masernfälle stagniert auf einem Niveau, das deutlich über den Eliminationszielen der WHO (1 Fall pro 1 Mio. Einwohner) liegt.
Das natürliche Reservoir des Masernvirus bilden infizierte und akut erkrankte Menschen. Es besteht fort, solange eine ausreichende Zahl empfänglicher Individuen eine Zirkulation des Erregers ermöglicht. Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutzimpfung gegen Masern. DieImpfberatung ist Bestandteil aller kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und soll so die zeitgerechten Impfungen sicherstellen.
Zu niedrige Durchimpfungsraten gegen Masern bei Kindern sind lange bekannt. Daher ist es eine zentrale Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche vor dieser keineswegs harmlosen Krankheit zu schützen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden heute die jungen Erwachsenen. So sind nach der Ständigen Impfkommission (STIKO) die nach 1970 Geborenen aufgerufen, ihren Impfstatus überprüfen zu lassen. Wenn keine oder nur eine Impfung im Kindesalter gegen Masern dokumentiert ist, soll umgehend eine Impfung gegen Masern zum Schließen der Impflücke durchgeführt werden.
Im Sinne der Zusammenarbeit zur Impfprävention war und ist der ÖGD in München sehr aktiv. Unter diesem Fokus wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt, um die Impfquoten gegen viele durch Impfungen vermeidbare Krankheiten permanent zu verbessern. So erhalten alle Eltern von Neugeborenen einen Willkommensbrief mit Hinweisen auf Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen und es erfolgt eine Impfstatuskontrolle und Beratung durch die Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern des aufsuchenden Dienstes des RGU. Vor erstmaligem Besuch einer Kindertageseinrichtung gibt es eine Impfberatungspflicht. Bei der Schuleingangsuntersuchung wird der Impfstatus überprüft. Ferner erfolgt eine Impfbuchkontrolle in allen 6. Klassen. Bei beiden Gelegenheiten werden die Eltern aller Kinder mit nur einer Impfung gegen Masern gezielt an das Vervollständigen durch eine zweite Impfung erinnert. Für die gesamt Stadtbevölkerung besteht die Möglichkeit, sich mittels Impfberatungstelefon beim Sachgebiet Impfwesen zu informieren.
Die Information und Kooperation mit der Ärzteschaft in München ist dem RGU ein wichtiges Anliegen. So wird über die aktuellen Ergebnisse der Impfbuchkontrolle der 6. Klassen in den Münchner ärztlichen Anzeigen informiert (zuletzt im Dezember 2016). Des Weiteren beteiligte sich das RGU an einem Impfsymposium des ärztlichen Kreisverbandes München im Januar 2016 genauso wie an einer Impfaktion des bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in München im April 2016. Das RGU ist aktives Gründungsmitglied der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI), in die auch die Hebammenverbände eingebunden wurden.
Es besteht ein Impfangebot für alle Asylsuchenden, auch Flüchtlingskinder und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sowohl im Bereich Erstaufnahme als auch während der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünf-ten. Schließlich wurden Mediatorinnen und Mediatoren im Projekt MIMI zum Thema Impfen fortgebildet.
In den letzten Jahren wurde bereits eine gewisse Verbesserung des Impfstatus in München erreicht. Wir betrachten es als zentrale Aufgabe, die Strategien zur Impfprävention in Abstimmung mit den Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene kontinuierlich weiter zu entwickeln. Das Ziel der Elimination von Masern haben wir dabei stets vor Augen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.