Besserer Service in den Bürgerbüros – Sofortmaßnahmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (damalige Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 27.7.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 27.7.2016 haben Sie Folgendes beantragt:
„Um die aktuell oft unzumutbaren Wartezeiten in Bürgerbüros, im Kreisverwaltungsreferat und in der Führerscheinstelle für die Münchner Bürgerinnen und Bürger wenigstens einigermaßen erträglich zu gestalten, ergreift die Landeshauptstadt München schnellstmöglich folgende Sofortmaßnahmen:
- Anmietung von mobilen Klimageräten für die Warteräume
- Aufstellung von Wasserspendern mit kostenloser Abgabe von Trinkwasser
- konsequente Umsetzung des Systems für verkürzte Wartezeiten für Menschen mit Behinderung und Personen mit kleinen Kindern.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu den von Ihnen vorgeschlagenen „Sofortmaßnahmen“ teile ich aber Folgendes mit:
- Anmietung von mobilen Klimageräten für die Warteräume
Das Thema Raumkühlung in städtischen Gebäuden hat seit Jahren einen hohen Stellenwert.
So hat das Kreisverwaltungsreferat verschiedene Maßnahmen zur Abwendung der wiederkehrenden Hitzeproblematik thematisiert. So wurden die Wirksamkeit von Fensterfolien geprüft und in Einzelfällen Ventilatoren aufgestellt. Doch waren diese Sofortmaßnahmen nicht geeignet, die Gesundheit der Beschäftigten und auch der wartenden Bürgerinnen und Bürger dauerhaft sicherzustellen.Dies hat das Referat veranlasst im Rahmen des GPTW-Prozesses einen Beschluss des Stadtrates herbeizuführen, in dem das Kommunalreferat und das Baureferat beauftragt wurden, für die Dienstgebäude des Kreisverwaltungsreferates die technischen Möglichkeiten zur Raumkühlung und die daraus resultierenden Kosten darzustellen. Dabei sollten auch Maßnahmen wie beispielsweise der Einsatz von mobilen Klimageräten geprüft und bewertet werden (Beschluss des KVA vom 28.7.2015 14-20/V 03707). Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen bis dato noch nicht vor.
Unabhängig davon ist im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mietvertrages für die Ruppertstraße 11 + 19 und der daraus resultierenden Aufstockung sowie umfassender Umbaumaßnahmen auch eine energetische Sanierung (u. a. Fassade, Fenster, Dämmung) vorgesehen. In der Konsequenz könnte sich damit auch der Einsatz von mobilen Klimageräten erübrigen.
- Aufstellung von Wasserspendern mit kostenloser Abgabe von Trinkwasser
Im Rahmen des GPTW-Prozesses wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt bzw. in die Wege geleitet. So wurden z.B. in allen Teeküchen Wasserspender installiert, wo sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit frischem Tafelwasser versorgen können.
Bei der Aufstellung von zusätzlichen Wasserspendern in den Wartezonen sind etwaige notwendige bauliche Anpassungen (Abwasser- und Wasserleitungen und Elektroanschlüsse) zu berücksichtigen. Dabei ist auf ein vernünftiges Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen zu achten.
Wegen der bevorstehenden umfangreichen Baumaßnahmen ist eine Aufstellung von Wasserspendern in den Wartezonen in jedem Fall allerdings erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen sinnvoll.
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass seit geraumer Zeit ein mobiler Verkaufsstand eingesetzt wird, an dem Bürgerinnen und Bürger während der Öffnungszeiten zu kostengünstigen Preisen Getränke und kleine Snacks erwerben können.
- Konsequente Umsetzung des Systems für verkürzte Wartezeiten für Menschen mit Behinderung und Personen mit kleinen Kindern
Die bevorzugte Bedienung von Menschen mit Behinderungen oder Personen mit kleinen Kindern sowie Schwangeren, wird in allen Bürgerbüros konsequent umgesetzt, d.h. die Betroffenen erhalten eine Sonderwartenummer. Insbesondere in Hochphasen vor und in den Ferien oder bei Fenstertagen sind jedoch auch bei diesem bevorzugten Personenkreis die Vorsprachezahlen so hoch, dass längere Wartezeiten nicht vermieden werden können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Für die verspätete Beantwortung bitte ich um Nachsicht.