Entsorgung von Polystyrol-Baustoffabfälle Teil 2
Anfrage Stadtrat Herbert Danner (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 29.8.2016
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Leider konnte die Frist zur Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Anfrage vom 19.8.2016 gemäß § 68 GeschO trotz erteilter Fristverlängerung bis 30.11.2016 nicht eingehalten werden, da diverse Stellungnahmen verschiedener Fachreferate eingeholt werden mussten und sich dadurch die weitere Bearbeitung der Anfrage verzögert hat. Ich bitte das zu entschuldigen.
Sie haben folgende Anfrage an den Herrn Oberbürgermeister gestellt:
„Seit vielen Jahren ist der Wärmedämmstoff Polystyrol wegen seiner problematischen chemischen Zusammensetzung aus vielerlei Gründen heftig in der Kritik. Insbesondere das über Jahrzehnte – nach Kenntnis des Fragestellers – einzige verwendete Flammschutzmittel Hexabromcyclododekan (HBCD) steht seit vielen Jahren wegen seiner toxischen Wirkungen auf dem Index europäischer Richtlinien und Normen. Von diesen PS-Dämmstoffen werden seit Jahrzehnten im Durchschnitt pro Jahr bundesweit ca. 10 Mio. m³ verbaut. Material das in den nächsten Jahren und Jahrzehnten durch Abbruch und Rückbau wieder der Umwelt zugeführt werden wird. Nun gilt seit März 2016 eine neue (novellierte) Abfallverzeichnis-Verordnung mit verschärften Auflagen für Polystyrol-Baustellenabfälle. Dies betrifft zwangsläufig auch die LH München mit seiner regen Bautätigkeit und zahlreichen Abbruchgebäuden mit hunderten/tausenden Kubikmetern zu entsorgenden Polystyrol-Dämmstoffen.“
Ihre Fragen beantworte ich deshalb wie folgt:
Frage 1:
Während Baustellenabfälle und lose verbaute Dämmplatten noch relativ einfach einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden können, ergibt sich bei geklebten und gedübelten Fassadendämmungen/ Wärmedämm- verbundsystemen (WDVS) ein massives Problem einer sortenreinen Entsorgung. Nach Kenntnis des Verfassers gibt es dafür noch keine Rückbau- möglichkeit im industriellen Maßstab. Die sortenreine Trennung per Hand ist extrem aufwändig und teuer. Wie wird sichergestellt, dass diese Entsorgung fachgerecht und ökologisch verträglich abläuft?
Antwort:
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die fachgerechte und ökologisch verträgliche Entsorgung wird sichergestellt durch entsprechende Ausschreibungen (Vorbemerkungen in den Leistungsverzeichnissen) und durch Beauftragung von zertifizierten Abbruchunternehmen, denen die sachgerechte Entsorgung übertragen wird.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt folgendes mit:
Belastete Baubestandteile sind unter den Aspekten der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der technischen Durchführbarkeit abzutrennen und getrennt zu entsorgen. Hierbei ist eine möglichst sortenreine Erfassung und Entsorgung anzustreben.
Die Kontrolle des Getrennthaltungsgebots nach dem KrWG sowie die Überwachung der fachgerechten Entsorgung der einzelnen Fraktionen obliegt dem RGU als örtlich zuständige Überwachungsbehörde sowie dem LfU als zuständige Behörde für die Vorab- und Verbleibskontrolle bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Das RGU führt in Einzelfällen Kontrollen auf Baustellen durch und wird hierbei künftig verstärkt auf den getrennten Ausbau von PS-Dämmmaterialien und deren ordnungsgemäße Entsorgung achten.
Frage 2:
Sind die o. g. neuen gesetzlichen Regelungen bei den städtischen Dienststellen, die mit Bauen und Sanierungen befasst sind bekannt? Sind diese Regelungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bekannt? Wie gehen diese städtischen Stellen mit der Entsorgung dieser toxischen Baustellenabfälle künftig um?
Antwort:
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die neuen gesetzlichen Regelungen sind dem Baureferat bekannt. Durch die Entwicklung und Fortschreibung von technischen Standardvorgaben für Schadstoffe, die Erarbeitung von Hilfsmitteln für die städtischen Projektleitungen und externen Auftragnehmer sowie der Teilnahme an Arbeitskreisen bzgl. Schadstoffe wird sichergestellt, dass die neuesten gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Frage 3:
Mit welchen zusätzlichen Kosten pro Tonne WDVS bzw. Kubikmeter PS-Dämmung kalkulieren diese städtischen Dienststellen/Wohnungsbaugesellschaften?
Antwort:
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Dem Baureferat liegen zur Zeit keine Kostenkennwerte für die Entsorgung von WDVS vor.
Frage 4:
Welche Konsequenzen ziehen die betroffenen städtischen Dienststellen/Wohnungsbaugesellschaften aus der geschilderten Problematik – z. B. konsequenter Verzicht auf HBCD-haltige Dämmstoffe?
Antwort:
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Wie oben beschrieben, ist seit 2009 im Bauleitfaden als Standard für Wärmedämmverbundsysteme nur noch der Aufbau mit Mineralfaserplatten und mineralischen Putzen ohne Biozid-Zusatz zulässig.
Die GWG hat die Aussagen des Baureferates nicht weiter ergänzt; die GEWOFAG schließt sich den Aussagen des Baureferates an und teilt zu Frage 4 zusätzlich mit: Dämmmaterialien aus Mineralwolle sind bei der GEWOFAG als Standard gesetzt. Abhängig vom Budgetrahmen und den energetischen Anforderungen im Projekt werden auch Wärmedämmverbundsysteme in Polystyrol verbaut. Insbesondere bei hochdämmenden Wandaufbauten stößt das Tragverhalten von Mineralfaserdämmungen an seine Grenzen.