Am 22. Januar findet in der Landeshauptstadt München die Wahl des Migrationsbeirats statt, zu der 24 Listen mit insgesamt 391 Kandidatinnen und Kandidaten antreten.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, sofern sie
- am Wahltag 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in München haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ferner sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wahlberechtigt, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und neben der deutschen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder in den vergangenen zwölf Jahren eingebürgert wurden, sofern sie bis zum 6. Januar 2017 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt haben. Das Wählerverzeichnis wurde am 18. Dezember 2016 angelegt. Demnach sind derzeit 369.808 Münchnerinnen und Münchner aus mehr als 200 Nationen wahlberechtigt. Diese Zahl wird sich in den Wochen bis zur Wahl, beispielsweise durch Zuzüge und Wegzüge, noch verändern.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung, die den wahlberechtigten Personen bis zum 31. Dezember 2016 zugestellt wurde, informiert die Wahlberechtigten über ihren zuständigen Wahlraum und enthält Informationen über die Anforderung von Briefwahlunterlagen.
Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag und einen hellroten Wahlbriefumschlag, in den der Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel und der Wahlschein eingelegt werden müssen. Eine genaue Anleitung (Merkblatt für die Briefwahl) liegt den Briefwahlunterlagen bei.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:
- Antrag per Post/Fax
Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordruck beantragt werden.
- Antrag per Internet
Briefwahlunterlagen können zudem unter www.briefwahl-muenchen.de online beantragt werden.
- Antrag persönlich
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist seit Montag, 2. Januar, in den Wahlbüros der Landeshauptstadt München möglich. Dort kann auch gleich vor Ort abgestimmt werden:
• Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Zimmer 201, barrierefrei
• Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56, Zimmer 29, barrierefrei
• Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33, (Eingang auch Friedenstraße 40), Zimmer 1.231, barrierefrei
• Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486, Zimmer 40, barrierefrei
• Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, Zimmer 3008, barrierefrei
Genauere Erläuterungen zur Barrierefreiheit der Wahlbüros sind im Internet unter www.wahlamt-muenchen.de und bei der Wahlhotline unter Telefon 233 – 962 33 erhältlich.
Öffnungszeiten bis 20. Januar 2017:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 7.30 bis 12 Uhr
- Dienstag: 8.30 bis 18 Uhr
- Donnerstag: 8.30 bis 15 Uhr
Versand der Briefwahlunterlagen
Alle Briefwahlanträge werden in der Regel am auf den Antragseingang folgenden Arbeitstag (Standardfälle mit Versand an die Wohnanschrift) beziehungsweise am auf den Antragseingang übernächsten Arbeitstag (Sonderfälle wie beispielsweise der Versand an abweichende Adressen) zum Versand aufgegeben.
Die postalische Zustellung kann allerdings bis zu vier Arbeitstage dauern. Das Wahlamt bittet daher alle Wahlberechtigten, die mittels Brief abstimmen möchten, den hierfür erforderlichen Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass eine Zustellung vor der persönlichen Abwesenheit erfolgen kann. Wichtig ist bei der Briefwahl, dass die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs beim Wahlamt verantwortlich sind. Auch das Transportrisiko liegt bei den Wählerinnen und Wählern. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr eingehen. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten deshalb den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl (19. Januar) abschicken. Bestehen Zweifel über den rechtzeitigen Zugang per Post, sollte der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag vor 18 Uhr persönlich oder durch eine Vertrauensperson in den Nachtbriefkasten des Rathauses oder des Kreisverwaltungsreferateseingeworfen werden.
Ersatzwahlschein
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis zum 21. Januar, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.
Die Ausstellung dieses Ersatzwahlscheines erfolgt bis zum 20. Januar, 12 Uhr, in jedem Wahlbüro, am letzten Tag der Frist (21. Januar, von 8 bis 12 Uhr) aber nur im Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, Zimmer 3008.
Wahlsystematik:
Da der Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthält, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.
Die Wahlberechtigten haben 40 Stimmen. Es können nur die auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
Die Wahlberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.
Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Die Wahlberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Personen nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
Die Wahlberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
Unter www.muenchen.de/mbw2017 gibt es einen Probestimmzettel, auf dem online die verschiedenen Abstimmungsmöglichkeiten ausprobiert werden können.
Weitere Informationen
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine Teilnahme an der Wahl im Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung oder unter Vorlage eines Ausweises nicht mehr möglich, es sei denn, man verwendet den mit den Briefwahlunterlagen erhaltenen Wahlschein.
Verschiedenes
Weitere Informationen sind unter www.wahlamt-muenchen.de erhältlich. Der Migrationsbeirat informiert unter www.migrationsbeirat-muenchen.de über seine Arbeit.
Für alle Fragen rund um die Durchführung der Migrationsbeiratswahl steht die Wahlhotline im Kreisverwaltungsreferat (Telefon 233 – 962 33) zur Verfügung.