Ökologie und Naherholung an der Würm verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 23.5.2016
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Antrag vom 23.5.2016 baten Sie die Stadtverwaltung darum, im Zuge eines Grundstücksgeschäfts der Stadt München an der Behringstraße, Teile des Würmufers für Naherholungssuchende zugänglich zu machen und sie gleichzeitig durch Verbesserung der Habitatstrukturen ökologisch aufzuwerten. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und beantworte die darin aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes München sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Unter anderem begründen Sie Ihren Antrag damit, dass die Stadt München erst kürzlich ein Grundstück an der Behringstraße erworben hätte. Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass die Eigentümer sich nicht zu einem Verkauf durchringen konnten und der Erwerb des Grundstücks endgültig gescheitert ist. Nichtsdestotrotz möchte ich im Folgenden auf die von Ihnen konkret genannten Punkte eingehen:
Punkt 1:
Im Vorgriff auf später in einem Bebauungsplanverfahren festzulegende Grünflächen könnte bereits jetzt der Uferstreifen an der Würm so umge- staltet werden, dass sich für Naherholungssuchende und Naturschutz ein Mehrwert ergibt.
Antwort:
Das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Untere Naturschutzbehörde) teilt hierzu Folgendes mit:
Die untere Naturschutzbehörde begrüßt den Antrag, das Würmufer und die Würm naturnah umzugestalten. Damit könnte sowohl der in der EU-Was-serrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand des Gewässers gefördert werden als auch die Naherholungsfunktion gestärkt werden, soweit die Grundstücksverhältnisse dies zulassen.
Für das im Antrag genannte Grundstück Gemarkung Untermenzing,
Fl.Nr.811/0 oder seine Umgebung wird derzeit kein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die im Antrag genannten Umgestaltungsmaßnahmen könnten in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan auf städtischen Grundstücken auch ohne ein derartiges Verfahren durchgeführt werden. Die Untere Naturschutzbehörde ist gerne bereit, entsprechende Planungen fachlich zu begleiten.
Punkt 2:
Die Würm weist momentan nicht den von der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderten ‚guten ökologischen Zustand‘ auf … Die Schaffung von Flach- wasserbereichen und strömungsberuhigten Buchten käme der Natur und den Naherholungssuchenden gleichermaßen zugute ... Es gilt, gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt und den Nachbarn auszuloten, welche Möglichkeiten an der Behringstraße bestehen.
Antwort:
Das zuständige Wasserwirtschaftsamt München teilt hierzu Folgendes mit:
Grundsätzlich stehen wir Ausbaumaßnahmen, die der Verbesserung der Ökologie eines Gewässers dienen, positiv gegenüber. Wir können uns daher vorstellen, ein ähnliches Projekt wie „Mergenthaler Straße“ oder „Allacher Sommerbad“ zusammen mit der Landeshauptstadt München an der Behringstraße durchzuführen.
Die Uferlänge des im Antrag behandelten Grundstücks Fl. Nr. 811/0 ist mit einer Länge von ca. 80 m zu kurz. Um die nötige Längsentwicklung der Maßnahme zu ermöglichen, sollten auch die benachbarten Grundstücke (Fl. Nr. 807 bis 813) in Ufernähe miteinbezogen werden.
Die Grundstücksbreite zwischen Würmufer und Behringstraße ist mit ca. 5Meter deutlich zu schmal. Um hier eine ausreichende ökologische Aufwertung der Würm zu erreichen, ist es sinnvoll, für eine Renaturierungsmaßnahme die Straße zurückzuverlegen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten; damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.