Weitergabe von BA-Sitzungsunterlagen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 13.3.2017
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Mit Zuleitung vom 13.3.2017 haben Sie die oben genannte schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO gestellt und Ihrer Anfrage den folgenden Text vorausgestellt:
„Pressefreiheit und Transparenz sind wichtige Eckpfeiler der Demokratie. Gerade in einer Millionenstadt wie München haben die Bürger das In- teresse, Informationen über ihr Stadtviertel zu erhalten. Diesen Bedarf decken die Berichte aus den Bezirksausschüssen ab. Überwiegend durch diese Informationen erhalten die örtlichen Bewohner auch die Möglichkeit, sich und ihre Interessen einzubringen.
Bisher waren die Bezirksgeschäftsstellen der Bezirksausschüsse die An- laufstelle für die Presse, um die jeweiligen Unterlagen und Bürgerschreiben zu erhalten. Detaillierte Informationen zu einzelnen Punkten erfolgten dann über die jeweiligen Referate.Nun sollte dies mit einem Schreiben des OB vom 2.3.2017 beendet werden und die Referate sollen die Entscheidung über die Weitergabe von Informationen übernehmen. Damit ist aber rein aus Arbeitskapazitätsgründen eine aktuelle Berichterstattung nicht mehr möglich, da es sich vorwiegend um freie Mitarbeiter der Zeitungen handelt. Zu befürchten ist demzufolge als letzte Konsequenz eine Einstellung der Stadtviertelseiten. Wie aus der Rathaus Umschau zu entnehmen war, ist die Anordnung jetzt aufgrund zahlreicher Proteste zunächst außer Kraft gesetzt.“
Sie haben folgende Fragen gestellt:
Frage 1:
Welche Gründe gab es für diese Anordnung?
Frage 2:
Wie kann die Transparenz für die BA Informationen weiter gesichert wer- den, falls diese Anordnung so wieder in Kraft gesetzt werden sollte?
Frage 3:
Werden gegebenenfalls Personalzuschaltungen in den Referaten notwen- dig, um die jeweiligen Informationen für 25 BA‘s weiterzugeben?
Antwort zu Fragen 1 – 3:
Mit dem Schreiben vom 2.3.2017 an alle Bezirksausschussvorsitzenden sollte lediglich die Weitergabe von Sitzungsunterlagen und Informationen an die Presse hinsichtlich des Verfahrens neu geregelt werden. Es war jedoch nie Absicht, den Umfang der Presseinformationen zu verändern oder gar einzuschränken. Es sollten vielmehr dieselben Informationen wie bisher weitergegeben werden, allerdings zukünftig in erster Linie durch die inhaltlich zuständigen Fachreferate und weniger durch die Bezirksausschussgeschäftsstellen. Der Gedanke war dabei, über die reine Weitergabe von Unterlagen hinaus der Presse die Möglichkeit zu geben, von den Referaten, die mit dem jeweiligen Vorgang inhaltlich befasst sind, nähere Informationen zu erhalten.
Leider ist jedoch durch das Schreiben der Eindruck entstanden, dass zukünftig weniger Informationen weitergegeben werden sollen und damit nicht mehr die bisherige Transparenz gegeben ist. Ich habe deshalb das Schreiben vom 2.3.2017 endgültig zurückgenommen.
Aufgrund der Übermittlung der Entwürfe von Stadtratsvorlagen an die Bezirksausschüsse im Rahmen von Anhörungs- oder Unterrichtungsfällen besteht die Situation, dass die Bezirksausschüsse vor dem Stadtrat von diesen Beschlussvorlagen informiert sind. Es ist möglich, dass der Stadtrat erst aus der Presseberichterstattung über Bezirksausschusssitzungen von dem Inhalt dieser Beschlussvorlagenentwürfe erfährt. Dieses ist insbesondere bei inhaltlich problematischen Beschlussvorlagen eine schwierige Situation. Daher werde ich die Verwaltung bitten zu veranlassen, dass zukünftig Entwürfe von Beschlussvorlagen für den Stadtrat, die an die Bezirksausschüsse gehen, zeitgleich den Stadtratsfraktionen und -gruppierungen übermittelt werden. Damit wird für die Zukunft vermieden, dass Stadtratsmitglieder erst wesentlich später von Entwürfen von Beschlussvorlagen erfahren und diese sogar teilweise der Presse entnehmen müssen. Ich denke, dass auf diese Weise eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Situation gegeben ist.