ZDF-Sendung – Obdachlos trotz Arbeit! Was sagt das Sozialreferat zu den Fällen?
Anfrage Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 10.2.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 10.2.2017 führen Sie Folgendes aus:
„In der vor ein paar Tagen ausgestrahlten Sendung im ZDF ‚obdachlos trotz Arbeit‘, die sich mit Menschen, die in München auf der Straße leben, beschäftigt hat, wurden ein paar exemplarische Fälle vorgestellt. Nachdem München, eigentlich ein vorbildliches Netz an Wohnungs-, bzw. Obdachlose Menschen hat, fällt es nicht leicht, diese Lebensgeschichten nachzuvollziehen. Wie kann es angesichts der aufsuchenden Sozialarbeit möglich sein, dass immer wieder Menschen durch dieses enge Netz fallen. In dem Bericht wird gezeigt, dass ein Mann, der sich in einem Arbeits- verhältnis befindet und der die Möglichkeit hätte im Kälteschutz zu nächtigen, in einem öffentlichen Gehtunnel schläft.“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.2.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung. Wir bitten das verspätete Antwortschreiben zu entschuldigen.
Frage 1:
Ist den zuständigen Fachdienststellen der Stadt der ZDF-Beitrag bekannt?
Antwort:
Die ZDF-Sendung „Obdachlos trotz Arbeit“ ist den zuständigen Fachdienststellen im Amt für Wohnen und Migration bekannt.
Frage 2:
Wenn ja, kennt die Stadt auch die dort behandelten Einzelfälle aus dem Obdachlosenbereich?
Antwort:
Die in dem Filmbeitrag beschriebenen Einzelfälle sind im Amt für Wohnen und Migration teilweise bekannt.
Frage 3:
Wenn ja, stimmen die Aussagen des ZDF-Films oder stellen sich die Fakten bei genauer Kenntnis anders dar?
Antwort:
Die Aussagen treffen nur teilweise zu. Aus Datenschutzgründen kann bei der Beantwortung Ihrer Anfrage nicht auf die konkreten Einzelfälle eingegangen werden. Die Landeshauptstadt München ist laut LStVG zur Unterbringung obdachloser Personen verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung auch nach.
Die Dienstanweisung Sofortunterbringung regelt die Aufnahme obdach-/ wohnungsloser Personen. Personen, die im Amt für Wohnen und Migration vorsprechen erhalten eine Unterkunft, wenn sie obdachlos sind, Selbsthilfepotentiale ausgeschöpft wurden, Ansprüche nicht anderweitig ausgeschlossen sind und die Landeshauptstadt München örtlich zuständig ist.
Es kommt immer wieder vor, dass wohnungslose Personen eine Unterbringung in einem städtischen Notquartier, Beherbergungsbetrieb oder in einer Einrichtung der Verbände ablehnen. Das Amt für Wohnen und Migration kann niemanden zwingen ein Übernachtungsangebot anzunehmen. Viele Personen, die im Amt für Wohnen und Migration vorsprechen, haben auch die Vorstellung, sofort eine Sozialwohnung zugeteilt zu bekommen. Die sofortige Vergabe einer Sozialwohnung ist aufgrund der hohen Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum leider nicht möglich.
Frage 4:
Kann das Sozialreferat den Stadtrat über diese Fälle informieren – wenn aus Datenschutzgründen nötig, auch nichtöffentlich – und ggf. der Öffentlichkeit Sachverhalte mitteilen, wenn die beschriebenen Fälle anders, als dargestellt zu bewerten sind?
Antwort:
Aus Datenschutzgründen können zu den Personen aus dem Beitrag weder in einer öffentlichen noch in einer nichtöffentlichen Sitzung Informationen weitergegeben werden.
Frage 5:
Hat das Sozialreferat nach dem ZDF-Beitrag Kontakt mit den beschriebenen Obdachlosen aufgenommen und wenn ja, sind dabei neue Erkenntnisse gewonnen worden?
Antwort:
Das Amt für Wohnen und Migration selbst führt keine aufsuchende Arbeit „auf der Straße“ durch. Die Aufgabe der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork) übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teestube „komm“ und der Anlaufstelle „Schiller 25“, beides Einrichtungen des Evangelischen Hilfswerkes München. Diesen beiden Einrichtungen sind die Fälle bekannt. Die gezeigten Personen übernachten auch (teilweise) in Einrichtungen des Evangelischen Hilfswerkes (Karla 51 und Kälteschutzprogramm)
Frage 6:
Ist prinzipiell eine Unterbringung der Personen aus dem Filmbeitrag in München gewährleistet oder steht tatsächlich keine Unterbringungsmög- lichkeit zur Verfügung?
Antwort:
Grundsätzlich muss keine der im Filmbeitrag gezeigten wohnungslosen Personen „auf der Straße“ übernachten. Selbst wenn eine Aufnahme ins reguläre System der Wohnungslosenhilfe nicht möglich wäre, bleibt in der Zeit vom 1. November bis 30. April auf alle Fälle für alle obdachlosen Menschen, die sich in München aufhalten, die Möglichkeit das Kälteschutzangebot in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme in den Kälteschutz ist an keinerlei Voraussetzungen gebunden.
Eine der Frauen, die im Filmbeitrag vorkommen, wurde auch bereits ins reguläre Wohnungslosenhilfesystem, in die „Karla 51“ aufgenommen. Eine andere Frau übernachtet im Kälteschutzprogramm.