Ersatzpflanzungen von Bäumen: Schummeln nicht belohnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – rosa Liste) vom 13.12.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen im Rahmen der aktuellen Ersatzpflanzungsoffensive rückwirkend eine Vollkontrolle mit Hilfe eines Werkvertrages. Dabei handelt es sich um den Vollzug von Auflagen aus baumschutzrechtlichen Genehmigungsbescheiden und Baugenehmigungen. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.12.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Aufgrund der in den Jahren 2016 und 2017 erfolgten „Aktion Kontrolle Grün“, bei der jeweils für das Jahr 2012 in ausgewählten Stadtbezirken bei Einzelverfahren eine umfassende Ersatzbaumkontrolle und in Baugenehmigungsverfahren eine Kontrolle der Ersatzbaumpflanzung und Freiflächenrealisierung stattfand, wurde seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ein Handlungsbedarf im Hinblick auf verstärkte Kontrollen gesehen. Im Ergebnis dieser Aktion zeigte sich, dass 33% der zur Ersatzpflanzung Verpflichteten ordnungsgemäß pflanzten und dies auch anzeigten, 39% ordnungsgemäß pflanzten aber nicht anzeigten und 28% ihrer Pflanzpflicht nicht nachkamen. In den Baugenehmigungsverfahren kamen 15% der Verpflichteten der Ersatzpflanzungsforderung nicht nach. In diesen Verfahren ergaben sich zudem Defizite bei der Realisierung der geforderten Dachbegrünungen und Kinderspielplätze.
Die Vollversammlung des Stadtrates in der Sitzung vom 13.12.2017 (Maßnahmen zur Stärkung des Baumschutzes in München, Vorlagen Nr. 14-20/V 09243) schloss sich den Ausführungen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung an und stimmte der Schaffung von insgesamt 3 Stellen für Kontrollen, Vollzugsmaßnahmen und Bußgeldverfahren zu. Diese Stellen sind schon eingerichtet, die Stellenbesetzungsverfahren sind in die Wege geleitet.Der Umfang dieser Stellenschaffung errechnete sich aus einer geplanten 60%igen Kontrolle in einem ausgewählten Kalenderjahr. Wie in der o.g. Beschlussvorlage dargestellt, rechnet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit einer Signalwirkung, die mittelfristig zu einer deutlich höheren Pflanzbereitschaft führt. Mit den Vorarbeiten der Ersatzpflanzungsoffensive wurde bereits begonnen.
Schwerpunkt dieser Ersatzpflanzungsoffensive ist neben den Ortskontrollen insbesondere der durchzuführende Verwaltungsvollzug. Eine Vergabe dieser Tätigkeiten im Rahmen eines Werkvertrages ist nicht möglich, da es sich hier um Maßnahmen der hoheitlichen Eingriffsverwaltung handelt. Eine einseitige 100%-Intensivierung der Ortskontrollen mittels Werkvertrag wäre dagegen nicht zielführend, da die hier erzielten Ergebnisse auch im Verwaltungsvollzug zeitnah verarbeitet werden müssten. Hierfür wären jedoch dann keine ausreichenden Personalkapazitäten gegeben.
Sofern es die personellen Kapazitäten in der Verwaltung künftig zulassen, werden Zug um Zug auch rückwirkend noch nicht gemeldete Ersatzpflanzungen in den vergangenen 10 Jahren überprüft. In welchem Umfang dies möglich sein wird, ist derzeit aber noch nicht absehbar.
Festgesetzte baumschutzrechtliche Ausgleichszahlungen werden entgegen Ihren Befürch-tungen bei den Baugenehmigungsverfahren nach Baubeginn bzw. in den Einzelverfahren nach den durchgeführten Baumfällungen zeitnah und konsequent eingefordert und gemäß der baumschutzrechtlichen Zweckbindung verwendet. Grundsätzlich wird im baumschutzrechtlichen Vollzug vorrangig Wert auf die Pflanzung von Ersatzbäumen anstatt der Zahlung von Ausgleichsgeldern gelegt, um den Verlust an Baumbestand im näheren räumlichen Zusammenhang so weit als möglich auszugleichen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.