Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute die Aufhebung eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1970 für eine Gewerbenutzung auf dem Gelände der ehemaligen Manzinger Papierfabrik in Lochhausen beschlossen. Das gesamte Gelände südlich der Federseestraße und östlich der Ziegeleistraße wird nicht mehr bebaut, sondern als wichtige Freifläche für Naturschutz und Naherholung gesichert. Damit wird zudem die angrenzende „Aubinger Lohe“ als Landschaftsschutzgebiet gestärkt.
Der heute aufgehobene Bebauungsplan war ursprünglich Genehmigungsgrundlage für die Verlagerung der Manzinger Papierfabrik von Pasing nach Lochhausen. Er setzte eine Gewerbegebietsnutzung für das zirka 22,5 Hektar große städtische Areal fest. Aufgrund zwischenzeitlich geänderter stadtplanerischer, ökologischer und freiräumlicher Ziele wurde eine Bebauung des Grundstücks, das sich in Insellage im unbebauten Landschaftsraum befindet, nicht mehr angestrebt. Vielmehr wird mit der Aufhebung des Bebauungsplans die Möglichkeit eröffnet, unbebautes Gelände im Vorfeld der „Aubinger Lohe“ landschaftsplanerisch und naturräumlich aufzuwerten und damit das Erholungsangebot für die Lochhausener Bürgerinnen und Bürger zu erweitern und zu sichern. Mit Ausweisung und Entwicklung von erforderlichen Grün- und Ausgleichsflächen auf dem Areal wurde zudem der Weg für ein neues Stadtquartier zwischen dem Kleiberweg, der Henschel- und Federseestraße geebnet.
Parallel zur Aufhebung wird auch der Flächennutzungsplan im näheren Umfeld des Bebauungsplans von der Darstellung als Gewerbegebiet, Industriegebiet sowie überörtliche Hauptverkehrsstraße in ökologische Vorrangfläche geändert.