Wohnbebauung östlich der Freisinger Landstraße: Pläne liegen aus Archiv
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Rathaus Umschau 122 / 2018, veröffentlicht am 29.06.2018
Östlich der Freisinger Landstraße im Stadtbezirk 12 (Schwabing – Freimann) soll für zuletzt gewerblich genutzte Grundstücke sowie Sport- und Freizeitflächen am Garchinger Mühlbach eine umfassende städtebauliche Entwicklung eingeleitet werden.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom Montag, 2. Juli, mit Donnerstag, 2. August, an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
- bei der Mohr-Villa Freimann, Situlistraße 75 (Montag mit Freitag von 13 bis 16 Uhr),
bei der Stadtbibliothek Schwabing, Hohenzollernstraße 16 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr),
- bei der Stadtbibliothek Hasenbergl, Blodigstraße 4 (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).
Zum Projekt
Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 20. Juli 2016 beschlossen, für den Bereich V/56 Freisinger Landstraße und Floriansmühlstraße den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und für den Bereich Freisinger Landstraße (östlich), Sondermeierstraße (westlich) zwischen Floriansmühlstraße und Flurstück Nr. 548/8, Gemarkung Freimann den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2113 aufzustellen.
Planungsziele sind die Schaffung eines Wohnquartiers mit zirka 640 Wohneinheiten, zwei Kindertagesstätten, Nichtwohnnutzungen in untergeordnetem Umfang entlang der Freisinger Landstraße, eine Dreifachsporthalle mit Fitnessbereich, zusätzliche Sportinfrastrukturbedarfe in öffentlichen Grünflächen, die Durchwegung des Planungsgebietes für die Öffentlichkeit, die Gewährleistung der gesamten Fläche des Floriansmühlbades als öffentliche Grünfläche, die Sicherung des sehr erhaltenswerten Baum- und Gehölzbestandes und dessen Integration in das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept sowie die Anordnung der erforderlichen Ausgleichsflächen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sollen entsprechend den Planungszielen im Parallelverfahren geändert werden.
Die mit der Planung verfolgten Ziele machen die Änderung der in Teilen des Planungsgebietes geltenden Landschaftsschutzverordnung ‚Hirschau und Obere Isarau“ vom 2. August 2013 erforderlich.