Förderprogramme zur Modernisierung alter Öfen auf der RGU- Internetseite besser darstellen
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Rathaus Umschau 136 / 2018, veröffentlicht am 19.07.2018
Förderprogramme zur Modernisierung alter Öfen auf der RGU- Internetseite besser darstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 13.4.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, das RGU solle die Förderprogramme zur Modernisierung und zum Austausch alter, mit fossilen Energieträgern betriebener Öfen auf der RGU-Internetseite besser darstellen.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Folgendes wurde in Ihrem Antrag angeführt:
„Im Sinne der Energieeinsparung und Luftqualitätsverbesserung sind Modernisierung oder Austausch älterer Öfen und Heizungsanlagen wün- schenswert, insbesondere wenn sie mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Daher gibt es für diese Maßnahmen auch verschiedene Förder- programme von Bund, Land und Stadt.
Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten von Bund, Land und Stadt sind die verschiedenen Förderprogramme für modernisierungswillige Hauseigentü- mer leider nicht leicht zu finden.
Beispielsweise finden sich auf der Internetseite des RGU unter der Überschrift ‚Einzelfeuerstätten und Förderprogramm‘ zwar Hinweise auf ein inzwischen eingestelltes städtisches Förderprogramm, jedoch keine Hinweise auf Förderprogramme des Bundes und des Landes. Zudem be- ziehen sich die Ausführungen dort nur auf festbrennstoffbefeuerte Öfen, jedoch nicht auf Öfen, die mit Öl oder Gas betrieben werden.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das städtische Förderprogramm zum Ersatz von feststoffbetriebenen Einzelöfen, das im Rahmen der Verschärfung der Münchner Brennstoffverordnung vom Stadtrat in 2014 beschlossen wurde, lief entsprechend der Beschlusslage zum 31.12.2017 aus. Alte Einzelöfen, die die Anforderungen der 1. BImSchV nicht erfüllen, müssen in München spätestens am 31.12.2018 stillgelegt werden. Damit müssen diese Öfen sechs Jahre frü-her stillgelegt werden, als es die bundesweit geltende 1. BImSchV fordert. Weitere städtische Förderprogramme für Einzelöfen gibt es nicht.
Für den Austausch von Heizungsanlagen und die Umstellung auf regenerative Energieträger im Rahmen des städtischen Förderprogramms Energieeinsparung (FES) gibt es schon jetzt ausführliche Informationen auf der Webseite des RGU.
Darüber hinaus werden für modernisierungswillige Hauseigentümer vom Bauzentrum München eine Vielzahl von informativen Seminaren, Fachforen und Beratungen angeboten, die über www.muenchen.de unter Rathaus – Serviceangebote – Alles zum Thema Bauen und Wohnen zu finden sind. Mit diesen Angeboten wird den Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt eine umfassende Information ermöglicht. Individuelle Beratungen im Bauzentrum runden dieses Angebot ab.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.