(26.7.2018). Die Vollversammlung des Stadtrates hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause mit großer Mehrheit den Masterplan zur Luftreinhaltung verabschiedet. Der Masterplan ist Voraussetzung zur Teilnahme am Förderprogramm des Bundes „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“, das mit 1 Milliarde Euro Fördermitteln ausgestattet ist. Ziel des Sofortprogramms des Bundes ist es, Fahrverbote zu verhindern. Der Masterplan ist kein verbindlicher Luftreinhalteplan im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und beinhaltet nur Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Ein Luftreinhalteplan, in dem auch Fahrverbote enthalten sein könnten, kann nur von der dafür zuständigen Behörde, im Fall von München der Regierung von Oberbayern, erlassen werden.
Die Stadtverwaltung hat unter Federführung des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) sowie mit externer Unterstützung eines renommierten Verkehrsplanungsbüros seit Anfang des Jahres sämtliche Möglichkeiten gebündelt, die zu einer Senkung der Schadstoffbelastungen in München beitragen können, und nach den Vorgaben des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ bewertet. Herausgekommen ist ein Masterplan zur Luftreinhaltung mit insgesamt 127 Einzelmaßnahmen in zwölf Maßnahmenpaketen, verteilt auf acht Handlungsfelder.
„Mit unserem Masterplan sind wir nun in der Lage, uns um die bundesweiten Fördermittel von 1 Milliarde Euro zu bewerben. Wir haben ein umfassendes Konzept entwickelt, das sämtliche Maßnahmen, die in der Hand der Stadt liegen, zusammenführt, bündelt und besser vernetzt“, so Umweltreferentin Stephanie Jacobs. „Darüber hinaus haben wir wertvolle NO2-Berechnungen durchführen lassen, die uns wichtige Informationen zur Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen geben“.
Für das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ müssen die Maßnahmen im Masterplan nach Vorgaben des Bundes bewertet und priorisiert werden. Zu den Bewertungsvorgaben des Bundes zählen die Stickstoffdioxid-Minderungspotenziale, die geschätzten Kosten jedes Maßnahmenpakets sowie der Faktor Zeit bis zur Wirksamkeit. Alle Maßnahmenpakete wurden nach diesen Kriterien analysiert, dargestellt und zu einer Prioritätenliste zusammengefasst.
Das Ergebnis dieser Liste hat den bisherigen Weg der Landeshauptstadt München bestätigt: An oberster Stelle rangiert die Elektromobilität. In München hat man diesen Weg bereits 2015 mit dem größten kommunalen Förderprogramm der Bundesrepublik mit einem Volumen von rund 60 Millionen Euro beschritten. Damit werden in München bereits heute elektrische Fahrräder, Lastenräder, Taxis, LKW, Busse und dergleichen gefördert. Dazu kommt noch der konsequente Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für alle E-Fahrzeuge.
„Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille“, so Umweltreferentin Stephanie Jacobs. „Das Sofortprogramm des Bundes will die Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes in den Kommunen erreichen. Dies schaffen wir nur, wenn wir parallel zu den Maßnahmen im Masterplan den ÖPNV massiv ausbauen.“
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahmenpakete des ÖPNV-Ausbaus betragen alleine noch einmal 12,1 Milliaden Euro und sind nicht förderfähig durch das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“. Der Ausbau des ÖPNV ist zwar nicht bis 2020 umzusetzen, dennoch ist er zwingend notwendig, um die Grenzwerte in Zukunft einhalten zu können.
Jacobs: „Durch den Masterplan haben wir es nun schwarz auf weiß: Nur wenn wir alle Hebel, die uns zur Verfügung stehen, zusammen in Bewegung setzen, können wir unsere Luft in München verbessern. Wir als Landeshauptstadt haben mit dem Masterplan zur Luftreinhaltung unsere Hausaufgaben gemacht. Mit einem Volumen von 490 Millionen Euro haben wir das vermutlich größte Maßnahmenpaket einer Kommune in Deutschland geschnürt. Und eines ist dabei auch klar geworden: Wir kommen um eine Verkehrswende nicht umhin – weg vom emissionstarken Individualverkehr hin zur emissionsarmen E-Mobilität. Die E-Mobilität ist unser Schlüssel für die Verkehrswende und damit für die Luftreinhaltung.“ Der Masterplan ist – anders als der Luftreinhalteplan des Freistaates Bayern – kein rechtlich bindendes Gesamtplanwerk. Jede Maßnahme des Masterplanes muss einzeln vom Stadtrat beschlossen werden.