Das Sozialreferat München fordert von den Portalbetreibern von Ferienwohnungen eine umfassende Auskunft zu Wohnungen, die als ganzes und mehr als acht Wochen auf den jeweiligen Plattformen zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden. In einem ersten Fall hat das Sozialreferat nun einen entsprechenden Bescheid erlassen.
Seit Jahren verzeichnet die Landeshauptstadt München eine Zunahme des Angebots an Ferienwohnungen zur Fremdenbeherbergung in ihrem Stadtgebiet, die in einer Vielzahl von Internetportalen angeboten werden. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Sozialreferat hat im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Wir haben ein eigenes Sonderermittlungsteam Ferienwohnungen, eine Online-Plattform, über die Bürger einen Verdacht auf Zweckentfremdung melden können, schöpfen alle rechtlichen Mittel aus, die uns zur Verfügung stehen und haben damit auch Erfolg. 2017 konnten dem Münchner Wohnungsmarkt wieder 298 Wohnungen zugeführt werden. Es wurden 92 Gerichtsverfahren erfolgreich abgeschlossen und Bußgeldbescheide in Höhe von 851.110 Euro erlassen. Aber dieser Erfolg kostet die Landeshauptstadt und damit den Steuerzahler viel Geld. Und zwar, weil die Landesgesetzgebung bei diesem Thema immer noch einige gravierende Lücken aufweist und auch einige Portalbetreiber kaum bis gar nicht mit uns kooperieren.“
In der Regel wird bei Inseraten auf den entsprechenden Vermittlungsplattformen nur eine ungefähre Lage der angebotenen Wohnung angezeigt. Genaue Informationen zum Standort erhält man erst, nachdem eine tatsächliche Buchung bestätigt wurde. Fast alle Gastgeber geben nur einen Vornamen an, beziehungsweise zunehmend einen Decknamen, der behördlicherseits nicht zugeordnet werden kann. Ebenso ist auf der Plattform nicht öffentlich einsehbar, wie oft eine Wohnung tatsächlich gebucht wurde. Der Nachweis für eine Zweckentfremdung muss deshalb derzeit über aufwändige Ortsermittlungen erbracht werden (2017: 21.203 untersuchte Wohneinheiten im Zug der Ermittlungen).
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir haben deshalb insgesamt sechs Portale angeschrieben und aufgefordert uns die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen. Airbnb ist allerdings mit großem Abstand der Marktführer auf diesem Gebiet. Wir haben Airbnb mehrfach gebeten, Lösungen zu entwickeln, damit illegale Zweckentfremdungen nicht unterstützt werden, und dazu auch konkrete Vorschläge gemacht. Passiert ist nichts. Deswegen nutzen wir jetzt die Möglichkeiten der neuen Zweckentfremdungssatzung und fordern die Daten per Bescheid ein. Kommt Airbnb dieser Forderung nicht nach, wird ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig.“ Vom Freistaat fordert die Stadt gesetzliche Nachschärfungen, um besser gegen illegale Zweckentfremdungen vorgehen zu können. Im Einzelnen:
- eine Registrierungspflicht sämtlicher Wohnungen, die (auch teilweise) für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden
- eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden
- die Verpflichtung, dass derartige sogenannte Ferienwohnungen nur unter dem richtigen und vollständigen Namen der Anbieterin beziehungsweise des Anbieters inseriert werden dürfen
- sowie eine Ausweitung des Ordnungswidrigkeitstatbestandes auf eine entsprechende Missachtung der zuvor aufgeführten Aspekte.