Zeitmessung im Eisstadion Ost
Antrag Stadträtinnen Kristina Frank, Ulrike Grimm und Sabine Pfeiler (CSU-Fraktion) vom 23.1.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag Nr. 14-20 / A 03757 vom 23.01.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Eis- und Funsportzentrum Ost steht in den nächsten Jahren eine Sanierung/Generalinstandsetzung an. Im Zuge der dann erfolgenden Errichtung eines DIN-gerechten Eishockey-Spielfeldes wird eine Spielstandsanzeige/ Stadionuhr mit berücksichtigt werden.
Eine frühzeitigere Installation (Neuanschaffung oder Inbetriebnahme einer gebrauchten Spielstandsanzeige/Stadionuhr) wird aus Kostengründen nicht angestrebt, zumal im Nachwuchsbereich derzeit im Bedarfsfall vom Eishockey-Verband eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.