Schröfelhofstraße
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Rathaus Umschau 149 / 2018, veröffentlicht am 07.08.2018
Schröfelhofstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Alexandra Gaßmann und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 22.6.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 22.06.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Im Stadtteil Hadern wurde im östlichen Areal (Kurparkstraße/Stiftsbogen/ Schröfelhofstraße) eine Wohnanlage für am Wohnungsmarkt benachteiligte BürgerInnen und anerkannte Flüchtlinge errichtet. Vor einigen Monaten wurden diese Gebäude fertig gestellt und stehen seither leer. Deswegen fragen wir den Herrn Oberbürgermeister:“
Zu Ihrer Anfrage vom 22.06.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Vorab darf ich darauf hinweisen, dass es sich bei den angesprochenen Wohnungen um ein Bauvorhaben des Freistaats Bayern handelt, welches im Rahmen der ersten Säule des „Wohnungspakts Bayern“ umgesetzt wird. Das Objekt besteht aus 34 Wohneinheiten. Die Landeshauptstadt München hat das Belegrecht für 10 Wohnungen, die übrigen werden durch die Regierung von Oberbayern vergeben. Die unten stehenden Antworten beziehen sich daher auf die Wohnungen, die durch die Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, vergeben werden. Fragen bezüglich der übrigen Wohnungen bitte ich, an die Regierung von Oberbayern zu richten.
Frage 1:
Wann werden die Wohnungen belegt?
Antwort:
Die Wohnungen befinden sich in der Vergabe. Als Bezugstermin ist der 15.07.2018 geplant.
Frage 2:
Wer hat das Belegungsrecht?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat das Belegrecht für 10 Wohnungen (rd. 30 %).
Frage 3:
Unter welchen Voraussetzungen kann das Belegrecht durchgeführt werden?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern hat der Landeshauptstadt München das Belegrecht für 10 Wohnungen eingeräumt. Eine Einkommensgrenze wurde nicht definiert. Die Wohnungen werden durch das Amt für Wohnen und Migration an Haushalte vergeben, die für öffentlich geförderte Wohnungen registriert sind.
Frage 4:
Müssen hierzu von Seiten der Stadt München Anträge gestellt werden? Wenn ja, ist das bereits erfolgt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nein, es müssen keine Anträge gestellt werden.
Frage 5:
Belegrecht: Trifft es zu, dass jeweils 50 % der Wohnungen vorbehalten werden zum einen für auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte BürgerInnen und zum anderen für anerkannte Flüchtlinge?
Antwort:
Das Amt für Wohnen und Migration bietet die Wohnungen über die Plattform SOWON an, so dass alle für eine geförderte Wohnung registrierten Münchner Haushalte sich bewerben können. Unseres Wissens belegt die Regierung von Oberbayern die Wohnungen ausschließlich mit anerkannten Flüchtlingen.
Frage 6:
Gibt es hierzu eine Anwohnerinformation?
Antwort:
Seitens der Landeshauptstadt München gab es keine Anwohnerinformation.