Schornstein an der Donnersberger Brücke als Kunstwerk?
Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 28.3.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 28.03.2018 haben Sie gemäß Paragraf 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Aufgrund der erforderlichen Klärungen war es nicht möglich, die Anfrage in der geschäftsordnungsgemäßen Frist zu erledigen.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Schornstein markiert das alte Heizkraftwerk, welches heute kulturell genutzt wird. Der Schornstein wird jedoch als optisch unschön, inmitten moderner Bürobauten als unpassend empfunden und sollte mit Kunst und Innovation umgestaltet werden. Der Kamin könnte beispielsweise im künstlerischen Ansatz von Friedensreich Hundertwasser umgestaltet werden oder mit Lichtinstallationen zum Leuchten gebracht werden.“
Frage 1:
Steht der Schornstein an der Donnersberger Brücke im Arnulfpark unter Denkmalschutz?
In wessen Eigentum befindet sich der Schornstein?
Antwort:
Bei dem Schornstein an der Donnersberger Brücke handelt es sich nicht um ein Denkmal.
Bereits im Jahr 2000 wurde eine Denkmaleigenschaftsüberprüfung des ehemaligen Heizkraftwerkes (inkl. Kamin) vom BLFD negativ beschieden. Jedoch ist aus stadtgestalterischer Hinsicht anzumerken, dass der Kamin erhebliche Fernwirkung besitzt. Der Schornstein befindet sich nicht im Besitz der Stadt München, sondern im Privateigentum.
Frage 2:
Sind noch finanzielle Mittel aus dem Budget „Kunst am Bau“ für den Arnulfpark verfügbar?
Antwort:
Nein. Eine Finanzierung aus dem Budget „Kunst am Bau“ scheidet aus, da der Schornstein, wie bereits genannt, sich im Privateigentum befindet.
Frage 3:
Wäre eine Mitfinanzierung seitens der benachbarten Unternehmen möglich und vorstellbar?
Antwort:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Stadt München keine Einflussmöglichkeit auf die benachbarten Unternehmen für etwaige Mitfinanzierungen hat.
Frage 4:
Könnte mit einem Wettbewerb eine künstlerische Umgestaltung des Kamins initiiert werden?
Antwort:
Nachdem das ehemalige Heizkraftwerk eine kulturelle Einrichtung ist, könnte nach Ansicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ein Wettbewerb ggf. in Kooperation zwischen dem Eigentümer des ehemaligen Heizkraftwerkes und dem Kulturreferat in die Wege geleitet werden.