Welche Bauvorhaben kommen in die Stadtgestaltungskommission
Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 25.4.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 25.04.2018 haben Sie gemäß Paragraf 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt.
In Ihrer Anfrage führen Sie zusammengefasst folgendes aus:
„Die Zusammensetzung und Konzeption der Stadtgestaltungskommission wird derzeit hinterfragt. Hier stellt sich, neben der personellen Zusammensetzung der Kommission, die wichtige Frage, wer darüber entscheidet, welche Projekte in der Sitzung behandelt werden. Ferner wird seitens der Architektenschaft aber auch von Bauherren, welche bereits mehrmals für ein Projekt der Kommission vorstellig werden mussten, die mangelnde Transparenz bei der Auswahl der vorzustellenden Bauvorhaben kritisiert. Weit überwiegend wären es private Bauanträge und nur ganz selten Bau- vorhaben öffentlicher Hand.“
Ihre Anfrage wird vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Von wem und warum wurden die in dieser Amtsperiode in der Stadtgestaltungskommission behandelten Projekte vorgeschlagen?
Antwort:
Nach Paragraf 11 des Statuts der Kommission für Stadtgestaltung der Landeshauptstadt München obliegt die Geschäftsführung und die Vorbereitung der Sitzungen der Kommission dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Es schlägt dem Vorsitzenden die Tagesordnung vor und versendet die Einladungen. Die möglichen Punkte der Tagesordnung generieren sich grundsätzlich aus vorliegenden Bauanträgen bzw. Vorbescheidsanträgen bei der HA IV – Lokalbaukommission, Bebauungsplanverfahren seitens der HA II – Stadtplanung oder Freiflächenplanungen an Straßen und Plätzen seitens des Baureferats. Daneben werden auch immer wieder Anträge vom Heimatpfleger, die sich aus der Sitzung der Heimat- und Denkmalpflege (HDS) ergeben eingebracht. Die angemeldeten Punkte werden in einer Vorschlagsliste zusammengefasst.Die Frage, welche vorgeschlagenen Projekte in der Kommission behandelt werden sollen, entscheidet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in der Regel zwei bis drei Wochen vor der Kommissionssitzung. In der Hauptabteilungsleitersitzung (HALEI) des Referates wird in Absprache mit der Korreferentin und den Verwaltungsbeiräten stets einvernehmlich über die Tagesordnung entschieden. Bei der Vorstellung der Projekte in der HALEI ist die Begründung, warum das Projekt in der Stadtgestaltungskommission behandelt werden soll, von Seiten der Verwaltung vorzutragen und wird im Anschluss auch in der öffentlichen Einladung dokumentiert.
Weiter entscheidet die Kommission für Stadtgestaltung über die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte, wenn mindestens vier Mitglieder dies für einen bestimmten Gegenstand spätestens zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich beantragen (Paragraf 12 Absatz 2 Satz 2 des Statuts).
Frage 2:
Sollte der überwiegende Anteil der behandelten Projekte von privaten Antragstellern sein, wie wird dieses begründet?
Frage 3:
Ist es richtig, dass städtische Projekte aus prinzipiellen Erwägungen eher nicht in der Kommission vorgestellt werden?
Antwort zu Frage 2 und 3:
Nein, in der Kommission werden Vorhaben von öffentlichen Antragstellern ebenso behandelt, wie private Bauvorhaben und Planungen. Jedoch ist bei öffentlichen Bauten zu beachten, dass häufig Wettbewerbe voraus laufen und damit ein wichtiger Passus aus dem Statut der Kommission greift, dass nämlich Vorhaben, denen Wettbewerbe vorausgehen, nur diskutiert werden, wenn der Bearbeitung nicht der erste Preis zugrunde gelegt wird, oder dieser wesentlich geändert wird. Auch städtische Projekte werden in der Kommission für Stadtgestaltung behandelt. Dies betrifft auch Neugestaltungen im öffentlichen Raum. Zu nennen wären hier beispielsweise die Platzgestaltungen des Baureferats in der 264. Sitzung der Kommission oder der Neubau des IT-Rathauses auf dem M-Campus und der Neubau des Verwaltungsgebäudes des Referats für Bildung und Sport an der Bayerstraße. Nicht zuletzt kann hier auch das WAL-Projekt „Dantebad“ der GE-WOFAG aus der 262. Sitzung vom 31. Mai 2016 genannt werden.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien werden prämierte Entwürfe aus Wettbewerben in der Stadtgestaltungskommission behandelt?
Antwort:
Wie bei Frage 2 und 3 schon ausgeführt, sind von einer Behandlung ausgenommen Projekte, die Gegenstand eines Wettbewerbsverfahrens waren; insoweit nimmt sich die Kommission zurück, wenn ein Projekt Ergebnis einer vorlaufenden Jurybehandlung war. Bei Änderungen im Projekt, die wesentlich sind, behält sich die Kommission eine Behandlung vor.
Frage 5:
Welche Verfahren für die Schaffung von mehr Transparenz bei der Auswahl von Projekten für die Stadtgestaltungskommission sind vorstellbar?
Antwort:
Ich habe in der April-Sitzung der Kommission angekündigt, dass wir die Frage, wie es mit der Kommission weitergeht, welche Schwerpunkte wir uns setzen wollen und ob Änderungen am Statut oder in den Abläufen wünschenswert wären, in einem Sonderformat mit den Mitgliedern der Kommission erörtern werden. Letztlich müsste dann der Stadtrat entscheiden, ob er Änderungen am Statut für angezeigt hält.