Förderung des Projekts „Deutsch-französisches Chorkonzert“ der Chöre „München-Bordeaux“ und „Choer 33“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 19.3.2018
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach Paragraf 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.3.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Artikel 37 Absatz 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Durch Ihren Antrag wurde die Landeshauptstadt München gebeten, im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Bordeaux, das Projekt „deutsch-französisches Chorkonzert“ (Chor „München Bordeaux“/„Choer 33“) zu unterstützen und zu fördern.
Das um Stellungnahme gebetene Referat für Bildung und Sport kann Ihnen, in Abstimmung mit dem Kulturreferat und dem Direktorium, hierzu Folgendes mitteilen:
Aufgrund der begrenzten Mittel für internationalen Kulturaustausch einerseits und der Vielzahl an Chören und Orchestern in München mit Gastspiel- und Austauschwünschen andererseits ist dem Kulturreferat eine Förderung in diesem Bereich leider grundsätzlich nicht möglich, zumal die meist hohe Zahl der Beteiligten bei Chören und Orchestern üblicherweise mit entsprechend hohen Kosten einhergeht.
Städtepartnerschaften sind den gleichen Förderkriterien unterworfen wie die internationale Kulturarbeit allgemein. Das Kulturreferat fördert in diesem Feld prioritär individuell kuratierte Projekte von professionellen Einzelkünstlerinnen und -künstlern oder Künstlergruppen, die mit Partnern im oder aus dem Ausland zusammenarbeiten und dabei gemeinsame Projekte entwickeln. Bei einem „Standardformat“, wie es ein Choraustausch darstellt, wäre im Einzelfall eine Förderentscheidung gegenüber Absagen an anderer Stelle kaum begründbar. Hinzu kommt, dass bei der Förderung von Musikprojekten der Fokus auf zeitgenössischer Musik liegt, währenddas im Antrag vorgestellte Programm das Repertoire vergangener Jahrhunderte reflektiert.
Seitens der Schule ist eine „Wiederbelebung“ des Schüleraustauschs zwischen dem Pestalozzi-Gymnasium und dem Lycée Camille-Jullian in Bordeaux nicht beabsichtigt. Diesbezügliche Absichten sind nicht mit der Schule abgestimmt, und das Schulforum hat sich gegen eine Fortführung des Austauschs ausgesprochen. Die Förderung einer staatlichen Schule durch das Referat für Bildung und Sport außerhalb einer Schulpartnerschaft ist nicht möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.