„Minna Thiel“ – Projekt weiter ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 27.4.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da es hier um eine geplante Baumaßnahme geht. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In dem Antrag fordern Sie, dass die Stadtverwaltung es dem Betreiber des Kulturprojekts „Minna Thiel“ ermöglicht, weiterhin das Projekt vor der Hochschule für Film und Fernsehen mit seinem bisherigen Konzept fortzuführen.
Zu Ihrem Antrag vom 27.4.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Für das Projekt „Minna Thiel“ wurde am 16.5.2018 die Baugenehmigung für den Neubau einer Begegnungsstätte für sozio-kulturelle Nutzung und Gastronomie mit Schienenbus und Terrasse, befristet auf drei Jahre genehmigt. Die Baugenehmigung enthält Lärmschutzauflagen, um Beschwerden aus der Nachbarschaft vorzubeugen. Das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger an der weiteren Nutzung u. a. als Treff mit Bewirtungsmöglichkeit von ca. 100 Gästen, bleibt somit aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erhalten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.