MVG-Rad Mehrfachausleihen ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 10.3.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die verspätete Bearbeitung Ihres Antrags entschuldigen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass es Kundinnen und Kunden von MVG Rad ermöglicht wird, künftig mit einem Benutzerkonto mehrere Fahrräder gleichzeitig auszuleihen. Dies fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird Ihr Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Mein Referat hat Ihren Antrag den Stadtwerken München/Münchner Verkehrsgesellschaft (SWM/MVG) zugeleitet.
Die SWM/MVG haben hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Die SWM/MVG prüfen die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umsetzung Ihres Antrages. Das Ermöglichen einer Mehrfachausleihe stellt einen großen Eingriff in das Gesamtsystem von MVG Rad dar. Unter anderem bedarf es komplexer und damit kostspieliger Anpassungen der IT-Systeme. Daher muss eine genaue Abwägung getroffen werden, ob dieses Anliegen in naher Zukunft realisiert werden kann, ohne laufende andere Projekte zu gefährden. Aktuell steht der notwendige finanzielle Aufwand in keiner Relation zum Kundennutzen und zur erwarteten Nachfrage nach Mehrfachausleihen. Das Thema wird aber weiterhin beobachtet.“