Das Thema Mieterhöhung betrifft so gut wie jede Mieterin und jeden Mieter im Laufe eines längeren Mietverhältnisses. Daraus ergeben sich dann viele Fragen: Um wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen? Und wie oft? Was für eine Rolle spielt die „ortsübliche Vergleichsmiete“? Und wie kann man sie errechnen?
Wann und unter welchen Bedingungen die Mieterin oder der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen muss, erläutert die Rechtsanwältin Angela Lutz-Plank am Dienstag, 9. Januar, um 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10. Im Rahmen des Vortrags kann auch auf individuelle Fragen der Besucherinnen und Besucher eingegangen werden. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen sind erhältlich unter http://www.muenchen.de/bauzentrum, E-Mail bauzentrum.rgu@muenchen.de, Telefon 54 63 66 - 0.