Fußgängerzone Max-Joseph-Platz – Umgestaltung mit Plattenbelag beginnen!
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Richard Quaas und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 29.11.2017
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf zu prüfen, ob im Vorgriff auf die beabsichtigte Einrichtung einer Fußgängerzone auf dem gesamten Max-Joseph-Platz sehr bald ein Plattenbelag verlegt werden kann. In diese vorgezogene Maßnahme sollen auch die vorhandenen Asphaltflächen der Tiefgaragenzufahrt und die Residenzstraße mit einbezogen werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Vorlagefrist von 6 Monaten für die Beantwortung des im Betreff genannten Antrages konnte aufgrund von nötigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG nicht eingehalten werden. Es wurde dankenswerterweise eine Terminverlängerung gewährt.
Zu Ihrem Antrag vom 29.11.2017 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Die von Ihnen beantragte, vorgezogene Maßnahme am Max-Joseph-Platz steht möglicherweise im Konflikt zu den derzeitigen Überlegungen der DB Netz AG als Vorhabenträgerin der 2. Stammstrecke, den Baustellenverkehr am Marienhof mit einer alternativen Transportroute über die Residenzstraße abzuwickeln. Zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kreisverwaltungsreferat und der DB Netz AG haben diesbezüglich diverse Abstimmungsgespräche stattgefunden. Zur Klärung der noch offenen Punkte wurde die DB Netz AG bereits im Juni 2018 gebeten, hinsichtlich der zusätzlichen Transportroute zeitnah ein schlüssiges Konzept für eine fundierte Ersteinschätzung vorzulegen. Dieses liegt dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung bislang nicht vor.
Bauliche Maßnahmen am Max-Joseph-Platz können erst geklärt werden, nachdem abgestimmt ist, wann und mit welchem Umfang die Deutsche Bahn AG die Verkehrsfläche in der Residenzstraße und am Max-Joseph-Platz beansprucht. Über das Ergebnis der Klärung werden wir Sie informieren. Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen von einer geschäftsordnungsgemäßen Erledigung aus.