Open-Book-Verfahren zu Asyl-Kosten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 18.5.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 18.5.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Der Bayerische Städtetag hat zusammen mit dem Bayerischen Landkreistag eine Umfrage zu den finanziellen Mehrbelastungen der bayerischen kreisfreien Städte und der Landkreise bei Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern durchgeführt. Eine erste Auswertung zeigt, dass die bayerischen Kommunen im Jahr 2015 erhebliche finanzielle Mehrbelastungen tragen mussten, trotz der Erstattungsleistungen für Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte durch den Freistaat. Im Jahr 2015 sind in den kreisfreien Städten und den Landkreisen rund 212 Millionen Euro an ungedeckten Kosten vor allem für die Erstaufnahme einer hohen Zahl an Flüchtlingen im Herbst angefallen. Für das Jahr 2016 sind weiter deutliche Steigerungen zu erwarten. Vor allem die Personalkosten führen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastun- gen. Und weitere Kosten sind absehbar: Die Kommunen müssen mittelfristig erhebliche zusätzliche Kosten für Betreuungs- und Bildungseinrich- tungen einplanen.
Wenn die Gemeinden an den Freistaat konkrete Forderungen stellen wollen, brauchen sie eine klare Datenlage. Nur bei konkreteren Nachweisen, nicht bei nur vagen Schätzungen, wird der Freistaat die Gemeinden entlas- ten.“
Zunächst bedanke ich mich für die gewährten Fristverlängerungen zur Beantwortung dieser Anfrage. Die umfassenden referatsübergreifenden Abstimmungen verzögerten leider die Bearbeitung.
Zu Ihrer Anfrage vom 18.5.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Ist die LH München überhaupt in der Lage, die finanziellen Mehrbelastun- gen durch Flüchtlinge und Asylbewerber für die Stadt München näher zu beziffern?Antwort:
Selbstverständlich können die finanziellen Mehrbelastungen durch Flüchtlinge und Asylbewerber für den Bereich der Landeshauptstadt München detailliert beziffert werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung wurde dem Stadtrat mit Sitzungsvorlage 14-20/V 08884 „Darstellung der Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen (Jahre 2015 und 2016)“ im Sozialausschuss am 9.11.2017 vorgelegt. Details entnehmen Sie bitte dieser Vorlage.
Frage 2:
Gibt es überhaupt eine Unterscheidung beispielsweise am Wohnungs- markt zwischen anerkannten Flüchtlingen/Asylbewerbern und der übrigen Bevölkerung?
Antwort:
Eine Unterscheidung ist hier nicht möglich.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltung in einem quasi transparenten „Open-Book-Verfahren“ die verschiedene Ausgaben aufschlüsselt (u.a. Kosten für Unterbringung, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Personalkosten etc.) und dem Stadtrat vorlegt?
Antwort:
Auch eine Aufschlüsselung verschiedener Ausgaben ist in einem transparenten Verfahren möglich. Auch hierzu enthält die Sitzungsvorlage 14-20 / V 08884 „Darstellung der Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen (Jahre 2015 und 2016)“ ausführliche Ausführungen. Details siehe ebenfalls dort.
Frage 4:
Kann die Verwaltung unterscheiden zwischen staatlichen Vorgaben und freiwilligen Standards?
Antwort:
Selbstverständlich kann die Verwaltung zwischen staatlichen Vorgaben und freiwilligen, in der Regel höheren städtischen Standards, unterscheiden. Vielfach sind diese Unterschiede fachlich intendiert oder politisch gewollt und vom Stadtrat so beschlossen. Als Beispiel lässt sich die städtisch finanzierte Aufstockung des Betreuungsschlüssels in staatlichen und kommunalen Flüchtlingsunterkünften auf 1:100 oder der Einsatz von zusätzlichem pädagogischem Hilfspersonal nennen. Diese Betreuungskostenwerden vom Freistaat Bayern im Rahmen des Projekts „Modellkommune“ nur zum Teil bezuschusst. Ein anderes Beispiel hierfür ist auch der Einsatz von Bewachungspersonal in kommunalen Flüchtlingsunterkünften, der von der Regierung von Oberbayern kritisch gesehen wird und dessen 100%ige Kostenerstattung trotz intensivster Bemühungen der Verwaltung noch keineswegs gesichert ist.
Der Sicherheitsdienst dient jedoch sowohl dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Übergriffen von außen als auch der Prävention und Deeskalation von internen Konflikten. Zudem ist dieser für die Gewährung eines effektiven Brandschutzes und der Einhaltung der Hausordnung in den Unterkünften von zentraler Bedeutung. Durch nächtliche Anwesenheit kann zudem u.a. sichergestellt werden, dass die Hausordnung eingehalten wird, insbesondere die Nachtruhe und das Ausüben des Hausrechts während der Abwesenheit des Betriebspersonals.
Das Signal vor allem für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner, Sicherheitsdienste rund um die Uhr einzusetzen, hat eine Stärkung des Sicherheitsgefühls im Umfeld zur Folge und Bedenken gegen Flüchtlingsunterkünfte können so minimiert werden. Der Einsatz führt somit zu einer größeren Akzeptanz der Objekte im Sozialraum und erleichtert in Folge die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil.
Grundsätzlich sehen die Standards für dezentral betriebene Flüchtlingsunterkünfte keinen Einsatz eines Sicherheitsdienstes vor. Die Landeshauptstadt übersteigt aus den o.g. Gründen die von der ROB vorgegebenen Standards.