Zum Lernen auf die Wiesn
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 18.4.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Sie haben in Ihrem Antrag das Referat für Bildung und Sport gebeten, auf die Schulen einzuwirken, dass diese während der Zeit des Oktoberfestes einen unterrichts- und hausaufgabenfreien Nachmittag gewähren. Darüber hinaus sollen Gespräche mit dem Kultusministerium und dem Staatlichen Schulamt geführt werden, damit sich auch die staatlichen Schulen anschließen können.
Außerdem bitten Sie das Referat für Arbeit und Wirtschaft, wieder pädagogische Angebote wie das „Schau genau“ zu entwickeln, um auf spielerische Weise bei den Kindern Interesse an der Geschichte ihrer Stadt zu wecken.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Entscheidung für einen unterrichtsfreien Nachmittag obliegt der jeweiligen Schulleitung. Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 BaySchO tragen die Schulleiterinnen und Schulleiter die pädagogische, organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung. Sie sind gemäß Art. 57 Abs. 2 BayEUG für einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht verantwortlich. Zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört insbesondere, dafür Sorge zu tragen, dass der Unterricht ordnungsgemäß erteilt wird (vgl. § 31, Abs. 1 M/LLDO).
Schülerinnen und Schüler haben gemäß Art. 56 Abs. 4 BayEUG die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht macht deutlich, dass Beurlaubungen und Befreiungen nur in dringenden Ausnahmefällen nach Maßgabe der Schulordnung zulässig sind.Im gebundenen rhythmisierten Ganztag verteilen sich Belastungs- und Entspannungsphasen über den gesamten Schultag, sodass am Nachmittag sowohl Pflichtunterricht als auch Studier- und Übungszeiten stattfinden. Dies gilt auch für den offenen Ganztag mit rhythmisierten Elementen. Hier und im offenen Ganztag wählen die Erziehungsberechtigten zudem individuell unterschiedliche Tage aus, an denen sie verlässliche Betreuungszeiten seitens der Schule erwarten. Es ist daher in der Praxis kaum möglich, einen Nachmittag für alle Schülerinnen und Schüler zu finden, der für einen Unterrichtsentfall geeignet ist.
Aufgrund der genannten gesetzlichen Vorgaben sowie der Notwendigkeit der Gewährleistung einer verlässlichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler ist ein Ausfall von Pflichtunterricht oder Angeboten im offenen Ganztag zugunsten eines Besuchs auf dem Oktoberfest aus Perspektive des Referats für Bildung und Sport nicht sinnvoll.
Ein hausaufgabenfreier Nachmittag für Regelklassen trägt nach Einschätzung des Referats für Arbeit und Wirtschaft dazu bei, dass Eltern und Kindern bei einem Besuch an einem ruhigeren Wochentag das Oktoberfest authentisch und ohne Stress erleben können. Dabei haben sie Gelegenheit für eine aufmerksame Erkundung vieler Details. Durch die auf dem Oktoberfest angebotenen Programme lässt sich im Sinn einer praktischen Heimatkunde spielerisch Einblick in die Schaustellerei und Volksfestkultur gewinnen. Jedoch obliegt die Entscheidung, wie und ob dieses Anliegen umgesetzt werden kann, der jeweiligen Schulleitung mit der Lehrerkonferenz vor Ort.
Unabhängig von der Gewährung eines unterrichts- und/ oder hausaufgabenfreien Nachmittags zeigt die Erfahrung, dass sehr viele Grund- und Mittelschulen das Oktoberfest im Rahmen einer Schulveranstaltung besuchen.
Insbesondere der Besuch der „Oidn Wiesn“ ist eine sehr gewinnbringende Exkursion, bei der die Historie der Schaustellerei im Rahmen des Heimat- und Sachkundeunterrichts vor Ort erlebt werden kann. Das Referat für Bildung und Sport unterstützt und befürwortet daher diese Art des Lernens vor Ort.
Das Staatliche Schulamt vertritt die Ansicht, dass Exkursionen und Unterrichtsgänge allein Entscheidung und Angelegenheit der Unterrichtsplanung des jeweiligen Klassenlehrers oder Klassenlehrerin bzw. der jeweiligen Fachlehrkraft sind. Die Genehmigung obliegt der Schulleitung. Unabhängig von der Planung der Hausaufgaben oder der besonderen organisatorischenGegebenheiten im Ganztag bzw. auch Hort/Tagesheim unterstützt das Staatliche Schulamt alle Möglichkeiten zum Lernen vor Ort. Grundsätzlich sollte die Entscheidung zum Besuch des Oktoberfestes bei der Lehrkraft verbleiben. Das Staatliche Schulamt möchte an dieser Regelung festhalten.
Für Kinder und Jugendliche bestehen zahlreiche Möglichkeiten, auf dem Oktoberfest an verschiedenen Aktionen teilzunehmen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft bietet folgende kostenlose Aktivitäten auf dem Oktoberfest und der „Oidn Wiesn“ an:
Auf der „Oidn Wiesn“ wird seit 2017 in und vor dem Museumszelt das kostenlose Aktionsprogramm „Oide Kinderwiesn“ angeboten, organisiert und durchgeführt von „Lilalu Bildungs- und Ferienprogramme“ der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Hier können Kinder basteln oder sich an historischen Wiesn-Spielen wie Sacklaufen, Kegelschießen, Hosenlaufen und Blindekuh beteiligen und alte Jahrmarktsattraktionen wie Zauberei, Seiltanz und Jonglage ausprobieren. Die Historie des Oktoberfests geben „Geschichtenerzähler“ an das junge Publikum weiter.
Für Schulklassen bietet „Lilalu“ mit Unterstützung des Museumszelts ein altersgerechtes, 90-minütiges Programm an: Nach einem kurzen Besuch des Geschichtenerzählers bekommen Schulkinder eine informative Führung zu den Exponaten des Museumszelts und können anschließend das offene Angebot mit Basteln, Spielen und Jahrmarktsattraktionen nutzen.
Zielgruppe sind in erster Linie Familien mit Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren. Darüber hinaus sollen auch Einrichtungen, die von Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren besucht werden oder die Kinder unterstützen, angesprochen werden (z. B. Bildungseinrichtungen, Schulen, Heilpädagogische Einrichtungen, Kindertagesstätten, Freizeitstätten).
Das Kinderaktionsprogramm ist ein speziell für das Oktoberfest entwickeltes, kostenloses Angebot.
Die vom Referat für Arbeit und Wirtschaft initiierte Aktion „Oktoberfest macht Schule“ bringt die über 200-jährige Geschichte des größten Volksfests der Welt und seine speziellen Volksfestvergnügungen Kindern und Jugendlichen unterhaltsam nahe.
Für Schulklassen ab der dritten Klassenstufe bietet das Referat für Arbeit und Wirtschaft wieder kostenlose Wiesn-Führungen an. Erfahrene Wiesn-Führerinnen und -Führer von „Universum Oktoberfest“ beleuchten dabei die Kulturgeschichte des Oktoberfests und weisen auf das für die Wiesn so typische Wechselspiel von Hightech und Nostalgie hin.Ebenfalls kostenlos sind die Rundgänge durch das Servicezentrum Theresienwiese (SZT), das Herz der Großveranstaltung. Der „Blick hinter die Kulissen“ des Servicezentrums gestattet zum Beispiel den Besuch der Sanitätsstation, der Wiesn-Wache der Münchner Polizei und des Wiesn-Fundbüros des Kreisverwaltungsreferates. So wird deutlich, wie eine Großveranstaltung organisiert wird.
Zusätzlich soll ab 2019 wieder eine Mitmachaktion für Kinder und Jugendliche stattfinden, bei der in Form einer „Schnitzeljagd“ auf dem Festplatz Informationen über historische Geschäfte (z. B. Hersteller, Baujahr, Besonderheiten) und geschichtliche Ereignisse (z. B. Aufstellung der Bavaria, Anlass für das Oktoberfest) gesammelt werden. Als Lohn für die Nachforschungen könnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein kleines Präsent und eine Urkunde erhalten.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 könnte ein pädagogisches Angebot im Hinblick auf die Geschichte der Stadt München im Rahmen von Projektunterricht von Interesse sein. Auch hier liegt die Entscheidung zur Nutzung dieser Angebote bei der jeweiligen Schule.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.