Energieverbrauch senken – Heizungszirkulation zeitweise abschalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 17.8.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Sie beantragen:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Internetveröffentlichungen und Schriften zum Energiesparen, die u.a. vom Bauzentrum des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) und von der Energieberatung der Stadtwerke München (SWM) herausgegeben werden, um die Thematik der zeitweisen Abschaltung der Heizungszirkulation bei warmen Außentemperaturen zu ergänzen.
Es soll erklärt werden, ab welchen Außentemperaturen zu welchen Tages- und Nachtzeiten ein Rechtsanspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf Abschaltung besteht. Zusätzlich soll ein fachlich begründeter ambitionierterer Münchner Standard mit Richtwerten von Außentemperaturen definiert werden, bei deren Überschreitung zu den jeweiligen Tages- und Nachtzeiten eine Abschaltung erfolgen sollte.Außerdem soll ein Richtwert für den Heizungspumpendruck angegeben werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. v. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.8.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Allgemeine Empfehlungen zu Abschaltzeiten oder Temperaturen können nicht gegeben werden, da diese zum Einen vom Gebäude und zum Anderem vom Nutzer abhängig sind. Hier steht auch zur Debatte, benachteiligte Menschen wie z.B. chronisch Kranke und Menschen mit einem anderen Wärmeempfinden mit pauschalen Regelungen nicht zu diskriminieren. Auch sind die zeitlichen Abfolgen der heutigen Lebensformen vielfältig geworden, sowohl hinsichtlich der Freizeitgestaltung als auch hinsichtlich der Arbeitszeiten.
Insofern ist es in den Mehrfamilienhäusern kaum mehr möglich, die nächtlichen Temperaturen der Heizungsanlagen über Zeitschaltungen deutlich abzusenken, wie dies früher noch üblich war, aber heute als Eingriff indie persönliche Handlungsfreiheit verstanden würde. Auf die Einschränkung der Heizung in den unterschiedlichen Jahreszeiten aus Gründen der Energieeinsparung besteht kein Anspruch, weil sich die Rechtsprechung im Mietrecht in erster Linie mit den zu erzielenden Mindesttemperaturen beschäftigt. Somit ist der Blickwinkel in der Verwaltung der Gebäude eher auf die Übererfüllung der Mindestanforderungen ausgerichtet, um Beschwerden und Klagen wegen zu geringen Temperaturen zu vermeiden. Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten können natürlich deutlich einfacher auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner optimiert werden, mit den genannten Einschränkungen im Fall der Vermietung.
Heute sind die meisten Heizungsanlagen mit einer Regelungstechnik ausgestattet, die unter der Zielsetzung der Energieeinsparung vielfältige Möglichkeiten der Anpassung von Temperaturen und Pumpendruck bieten. Die EnEV regelt in § 11 und § 14, dass Heizanlagen mit Regeleinrichtungen zum energiesparendem Betrieb ausgerüstet sein müssen. Diese müssen nach Außentemperatur und Zeit ein- und abschaltbar sein. Die Einstellung dieser Regeleinrichtungen wird nicht vorgegeben, allerdings muss diese „sachgerecht“ von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
In der Realität sieht es jedoch leider so aus, dass in einem erheblichen Teil der Heizungsanlagen die eingestellten Regel-Parameter nicht mehr bekannt und dokumentiert sind. Auch um die Kosten für mehrmaliges Einregulieren oder Nachbessern der Einstellungen für die Heizungsfirmen und Verwaltungen in Folge von Beschwerden über zu geringe Temperaturen zu vermeiden, werden die Anlagen in der Regel mit zu hohen Heiztemperaturen und Pumpendrücken gefahren. In Folge dieser Situation werden hinsichtlich Energieeffizienz optimierte Heizungsanlagen in der Praxis weniger nachgefragt, womit auch das Wissen um diese Fachkenntnisse ständig abnimmt.
Über das Bauzentrum München wird daher das IHKM-Projekt „Netzwerk zur Förderung energieeffizienter Heizungskonzepte mit Schichtspeichern“ durchgeführt. In diesem Projekt wurden die vorgenannten Problemstellungen weitestgehend bestätigt. Im Sinne Ihres Antrags werden die bestehenden Informationen demnächst mit den Erkenntnissen aus dem Projekt ergänzt. Auch die Fortbildung der Fachleute wird dementsprechend kontinuierlich erweitert.
Zielführend ist jedoch immer der allgemein empfohlene und geförderte hydraulische Abgleich. Dabei werden die energiesparenden Einstellungen gebäudespezifisch vorgenommen, die Heizungspumpen und Drücke opti-miert und die Laufzeiten der Pumpen angepasst. Im Idealfall werden die Grundeinstellung und die hier entscheidende Heizgrenztemperatur immer im Zuge einer Wartung zwischen dem Heizungsbauer und dem Nutzer abgesprochen.
Die SWM empfehlen in Ihren Publikationen, insbesondere den Energiespartipps, sowohl den hydraulischen Abgleich als auch den Pumpentausch, die Anpassung der Heizkurve und eine Heizungswartung. Das Förderprogramm Energieeinsparung der LHM bietet in diesem fachlichen Umfeld Fördergelder für Maßnahmen an. Im Bauzentrum und über die SWM stehen für diesen Themenkomplex viele Angebote zur Beratung, Information und Fortbildung zur Verfügung.
Der Intention Ihres Antrags wird damit schon jetzt Rechnung getragen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.