Wer in München Zweitwohnungsteuer zahlen muss, erhält künftig ab Anfang Januar 2019 von der Stadtkämmerei jährlich den Festsetzungsbescheid für das aktuelle Steuerjahr zugeschickt.
Bisher wurde dieser Bescheid nur einmalig zu Beginn der Steuerpflicht versandt. Nun werden die Steuerpflichtigen nicht nur an den Zahlungstermin und die Höhe des zu leistenden Beitrags erinnert, sondern gleichzeitig auch darüber informiert, in welcher Form und innerhalb welcher Fristen ein Antrag auf Befreiung, beispielsweise aufgrund geringen Einkommens, gestellt werden muss.
Denn die Befreiung von der Zahlung der Zweitwohnungsteuer muss jährlich neu beantragt werden. Hierzu reicht ein formloser Antrag mit Einkommensnachweisen, der bis spätestens Donnerstag, 31. Januar, nach Ablauf des aktuellen Steuerjahres gestellt werden muss. Ein Antrag auf Befreiung für das laufende Jahr 2018 ist demnach bis spätestens 31. Januar 2019 beim Kassen- und Steueramt einzureichen.
Weitere Hinweise rund um die Zweitwohnungsteuer und zur Befreiung finden sich auf go.muenchen.de/zweitwohnungssteuer. Kontakt:Stadtkämmerei, Pressestelle, Telefon 233-9 20 97, per E-Mail an presse.stadtkaemmerei@muenchen.de.