Klimaschutz – den Worten müssen Taten folgen I – Kompetenzzentrum und Klimaziel für die Stadtverwaltung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dominik Krause und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 27.7.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Zu Ihrem Antrag vom 27.07.2018 darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Anliegen schon jetzt durch laufende Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM) und des Bauzentrums entsprochen wird. Dies wird im Folgenden näher erläutert.
Sie beantragen mit Verweis auf das Gutachten des Öko-Instituts „Klimaschutzziel und -strategie München 2050“:
„Die LH München ergreift im Bereich Sektorübergreifende Maßnahmen folgende, im Gutachten ‚Klimaschutzziel und -strategie München 2050‘ vorgeschlagene Maßnahmen:
1. Einrichtung eines Kompetenzzentrums Klimaschutz (Gutachten-Maßnahme Sü-2)
2. Beschluss eines Klimazieles für die Stadtverwaltung ‚Klimaneutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2040‘ (Gutachten-Maßnahme Sü-3).“
Als Begründung führen Sie aus:
„Im Juli 2017 hat die Stadt München sich vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 ein neues Klimaschutzziel gesetzt: Weitgehende Klimaneutralität (0,3 Tonnen CO2-Äquivalente) bis zum Jahr 2050 und die Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen auf 3 Tonnen CO 2-Äquivalente pro Einwohner und Jahr bis 2030. Dies sind im Vergleich zum Ist-Zustand ambitionierte Ziele für die Stadt, deren Erreichung ein entschlossenes Umsteuern und die Einleitung konkreter Maßnahmen erfordert. Die gleichzeitig vorgelegte Studie ‚Klimaschutzziel und -strategie 2050‘ des Öko-Instituts macht dazu zahlreiche Vorschläge, deren Umsetzung jedoch bisher auf sich warten lässt. Diese Untätigkeit darf nicht länger andauern. Die Stadt muss jetzt handeln und ihrem Bekenntnis zum Klimaschutz Taten folgen lassen.“
Zu Ihrem Antrag vom 27.07.2018 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu 1: Einrichtung eines Kompetenzzentrums KlimaschutzNach Auffassung des o.g. Fachgutachtens des Öko-Instituts fehlt in München ein zentraler Akteur, der bestimmte Aufgaben im Rahmen der Klimaschutzpolitik und der Umsetzung der Klimastrategie bündelt und koordiniert sowie Klimaschutzaktivitäten in konkreten fachlichen Themenfeldern ausbaut. Ein neues Kompetenzzentrum Klimaschutz könnte Abhilfe schaffen.
Die Intention, Klimaschutzaktivitäten auszubauen und bestmöglich zu koordinieren, ist ausdrücklich zu begrüßen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Weiterentwicklung des Bauzentrums. In der Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V12192 „Bauzentrum München: Ersatzstandort mit deutlich reduziertem Raumprogramm“ wird bereits diese Weiterentwicklung unter inhaltlichen Gesichtspunkten erläutert (z. B. verstärkter Fokus auf Elektromobilität, Begrünung im Gebäudeumfeld, Begleitung bestimmter Zielgruppen wie Wohneigentumsgemeinschaften und kleinen und mittleren Unternehmen). Über die konkrete Ausgestaltung dieser, vielfach klimaschutzbezogenen Aktivitäten soll im letzten Quartal 2019 gesondert berichtet werden. In diesem Sinne wird der Intention Ihres Antrags bereits durch die o.g. Sitzungsvorlage entsprochen (vgl. Antragspunkt 3 zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Bauzentrums München).
Zu 2: Beschluss eines Klimazieles für die Stadtverwaltung
Der Gutachter schlägt in dem o.g. Fachgutachten vor, dass die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel vorangeht und bereits bis 2040 klimaneutral wird, d.h. die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 95% reduziert. Damit verbunden ist eine Vielzahl erforderlicher Maßnahmen (z.B. energetische Sanierung des städtischen Gebäudebestands, Einsatz erneuerbarer Energien, Motivation städtischer Mitarbeiter zu energiesparendem Verhalten etc.). Sie sollen unter dem Dach des IHKM für jedes Referat erarbeitet werden.
Im Hinblick auf das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in München muss die Stadtverwaltung selbstverständlich auch ihre Verantwortung für die Bereiche in ihrem direkten Einflussbereich wahrnehmen. Mit den Beschlüssen der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.10.2018 und 27.11.2018 „Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) - Klimaneutrales München / Klimaschutzprogramm 2019“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11745) wird dieses Anliegen jetzt aufgegriffen. So ist eine Weiterentwicklung des bestehenden IHKM geplant, um alle Aktivitäten auf den am 27.9.2017 gefassten Stadtratsbeschluss zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 (Beschlussvorlage Nr.14-20/V08521) aus-zurichten. In diesem Prozess der Weiterentwicklung werden klimaschutzbezogene Teilziele für die Stadtverwaltung beraten und geprüft.
Ebenso ist eine IHKM-Maßnahme für das Klimaschutzprogramm 2019 eingebracht worden, die den sog. Carbon Footprint der Stadtverwaltung ermitteln soll. Diese Maßnahme ist Grundlage (Ist-Stand) für die Prüfung, ob eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2040 realisierbar ist. Sie bietet eine fundierte Datengrundlage einschließlich Systemgrenzen über die Höhe der Emissionen der Münchner Verwaltung. Darauf aufbauend werden Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen und in einem weiteren Schritt eine Abschätzung der Kosten von Maßnahmen aufgezeigt werden. Es ist geplant, dem Stadtrat das Ergebnis des Carbon Footprints nach Fertigstellung in einer Stadtratsvorlage bekannt zu geben.
Insofern wird Ihrem Antrag bereits jetzt im Rahmen der Fortschreibung und Weiterentwicklung des IHKM entsprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.