Werden Bäume nur auf dem Papier nachgepflanzt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 27.4.2017
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit Schreiben vom 27.4.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt. Dem Antrag auf Fristverlängerung für die Behandlung der Anfrage bis Ende 2017 wurde zugestimmt. In Ihrer Anfrage mit dem Titel „Werden Bäume nur auf dem Papier nachgepflanzt?“ wird auf die baumstatistischen Erhebungen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung aufgrund der Anfrage Nr. 14-20/F 00367 von Frau Stadträtin Sabine Krieger vom 6.8.2015 Bezug genommen. Zu der anschließend durchgeführten Evaluierung der Ersatzpflanzungen in ausgewählten Stadtbezirken im Jahr 2016/2017 werden folgende Fragen gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet werden.
Frage 1:
In welchen Bezirken fand die Evaluation statt? Wird die Evaluation auch auf die restlichen Bezirke ausgeweitet? Falls nein: weshalb nicht?
Antwort:
Insgesamt wurden 111 Einzelfällungsverfahren in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 17 sowie 42 Baugenehmigungsverfahren in den Stadtbezirken 4, 16, 17 und 25 überprüft. Auf die Ausführungen zu Ziffer 3 des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2017 – Vorlagen-Nr. 14-20/V 09243 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Eine Ausweitung der Kontrollen auf die restlichen Bezirke war bei gegebener Personalsituation nicht möglich.
Frage 2:
Wie viele Jahre rückwirkend wurden die tatsächlich durchgeführten Nachpflanzungen ermittelt?
Antwort:
Es wurden nur die im Jahr 2012 (Einzelfällungsverfahren) und die in den Jahren 2010 bis 2013 (Baugenehmigungsverfahren) geforderten Ersatzpflanzungen überprüft.Frage 3:
Wie hoch ist der Anteil an Bäumen von den geforderten Ersatzpflanzun- gen, die nicht nachgepflanzt wurden?
Antwort:
In den evaluierten Stadtbezirken wurden bei den Einzelfällungsverfahren 42 Prozent der geforderten Ersatzpflanzungen und bei den Baugenehmigungsverfahren 15 Prozent der geforderten Ersatzpflanzungen nicht realisiert. Stadtweit werden 25 Prozent der in den Einzelfällungsverfahren geforderten Ersatzbäume nicht gepflanzt. Auf die Ausführungen zu Ziffer3 des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2017 – Vorlagen-Nr. 14-20/V 09243 wird verwiesen.
Frage 4:
Wie wird mit den in den untersuchten Bezirken festgestellten Fällen, in de- nen nicht nachgepflanzt wurde, umgegangen? (Bußgelder, Forderung von Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen ...)?
Antwort:
Auf die Ausführungen zu Ziffer 3.2 des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2017 – Vorlagen-Nr. 14-20/V 09243 wird verwiesen. Die derzeit noch offenen Ersatzpflanzungsauflagen werden weiterverfolgt, ggf. unter Androhung von Zwangsgeld. Fällgenehmigungen, in denen anstelle einer Ersatzpflanzung eine Ausgleichszahlung gefordert wurde, wurden im Rahmen der Evaluation nicht geprüft.
Frage 5:
Falls Ersatzpflanzungen nachgefordert werden: Kann eine größere Wuchsklasse gefordert werden, da der Baum ja eigentlich heute schon größer wäre?
Antwort:
Die in den Genehmigungsbescheiden festgesetzten Qualitätsanforderungen für die Ersatzbäume (Mindeststammumfang, Wuchsklasse) sind auch für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bindend und dürfen nach Bestandskraft der Bescheide nicht erhöht werden.
Frage 6:
Angenommen es wurden stadtweit tatsächlich nur ein Viertel aller Ersatzpflanzungen geleistet, fehlten allein für den Zeitraum von 2010 - 2015 rund 9.000 neugepflanzte Bäume, für die als Ausgleichszahlung insgesamt 6.750.000 Euro anfallen würden (750 Euro pro Baum). Wurden diese Ausgleichszahlungen tatsächlich geleistet?
Antwort:
Die Ersatzpflanzungsquote bei den Einzelfällungsverfahren im gesamten Stadtgebiet beträgt 75 Prozent und ist in Ziffer 3.2 des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2017 – Vorlagen-Nr. 14-20/V 09243 dargestellt. Geforderte Ausgleichszahlungen für nicht zu leistende Ersatzpflanzungen wurden, wie oben bereits erwähnt, im Rahmen der Sonderaktion nicht geprüft. Festgesetzte Ausgleichszahlungen werden durch die Stadtkämmerei – Kassen- und Steueramt eingefordert.
Frage 7:
Wurde bei der Evaluation auch geprüft, ob Baumfällungen, die nicht genehmigt wurden, nicht doch durchgeführt wurden? Falls nein: weshalb nicht?
Antwort:
Abgelehnte Baumfällungen wurden mangels ausreichender Personalkapazitäten im Rahmen der Sonderaktion nicht geprüft. Ungenehmigte Baumfällungen werden der Unteren Naturschutzbehörde aber häufig durch Anzeigen aus dem Umfeld bekannt. Mit erhöhtem Personaleinsatz wird auch hier eine stärkere Reaktionsfähigkeit möglich werden.
Frage 8:
Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Nachpflanzungen künftig nicht nur auf dem Papier sondern auch tatsächlich durchgeführt werden?
Antwort:
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017-Vorlagen-Nr. 14-20/V 09243 wird künftig eine 60-prozentige Ersatzpflanzungskontrolle jährlich sowohl bei den Einzelfällungsverfahren als auch bei den Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Zur Unterstützung der Kontrollen wird ein digitales Ersatzpflanzungskataster eingerichtet, das von den mit den Kontrollen befassten Dienstkräften genutzt werden kann.