Welche Leistungen „muß“ die Landeshauptstadt München der Israelitischen Kultusgemeinde zusprechen?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 15.12.2017
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage vom 15.12.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Während der jüngsten Stadtrats-Vollversammlung am 13.12. sah sich der 2. Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Sitzungsleiter veranlaßt, in seiner üblichen Replik auf den Redebeitrag des BIA-Stadtrates – hier: TOP B1, ‚Gegen jeden Antisemitismus!‘ – auf Leistungen der LHM zu verweisen, ‚die wir der Jüdischen Kultusgemeinde zusprechen, teilweise zusprechen MÜSSEN‘ (Im Live-Mitschnitt bei Pos. 7´15´´20, Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Der-Muenchner-Stadtrat/Der-Muenchner-Stadtrat-live.html; zul. aufgerufen: 15.12.2017, 1.35 Uhr; KR). Im gleichen Zusammenhang unterstellte der 2. Bürgermeister überdies ‚persönliche Verunglimpfungen des Kollegen Offman‘ (ebd. bei Pos. 7´15´´24).“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Um welche Haushaltspositionen/städtische Leistungen handelt es sich konkret, die die LHM der Jüdischen Kultusgemeinde (muß korrekt heißen: „Israelitische Kultusgemeinde München“; IKG) – laut der Aussage des 2. Bürgermeisters – zusprechen muß?
Frage 2:
Auf welcher gesetzlichen oder sonstigen Grundlage „muß“ die LHM der IKG die angefragten Leistungen zusprechen und zukommen lassen?
Frage 3:
Um Leistungen aus städtischen Haushaltsmitteln in welcher Höhe handelt es sich dabei?
Antwort zu den Fragen 1-3:
Die Stadtkämmerei hat bei allen städtischen Referaten die entsprechenden Informationen für das Jahr 2016 eingeholt (für das Jahr 2017 gibt es noch keinen Jahresabschluss).
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) teilte mit:
Es erfolgten im Haushaltsjahr 2016 folgende Pflichtzahlungen an die Israelitische Kultusgemeinde:Nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz:1.264,00 Euro für eintägige Ausflüge und Mittagessen der Ganztagsschule.
Nach dem BayKiBiG Pflichtzuschuss für die Kindertageseinrichtung am St.-Jakobs-Platz in Höhe von 655.675,84 Euro.
Die gesetzliche Betriebskostenförderung für die Kindertageseinrichtung richtet sich nach Art. 18 ff. Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Zahl der betreuten Kinder und dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand der Einrichtung (= Buchungszeit und Gewichtungsfaktor). Die Förderung enthält den kommunalen und den staatlichen Anteil der Betriebskostenförderung.
Alle anderen städtischen Referate meldeten keine entsprechenden Zahlungen.
Frage 4:
Welche „persönlichen Verunglimpfungen des Kollegen Offman“ soll der Fragesteller bei welcher Gelegenheit, welcher Vollversammlung des Münchner Stadtrats o.ä. vorgenommen haben? (Bitte konkret unter Angabe des Datums und des wörtlichen Zitats aufführen! Nota bene: unwahre Tatsachenbehauptungen können als Persönlichkeitsverletzung u.U. strafrechtlich geahndet werden).
Antwort:
Zu Ziffer 4 nimmt Bürgermeister Schmid wie folgt Stellung:
„Stadtrat Richter hat wiederholt Äußerungen getätigt, die ich als persönliche Verunglimpfung des Kollegen Offman bewerte. Um diese Verunglimpfungen nicht textlich zu wiederholen, verzichte ich auf eine Auflistung und verweise Stadtrat Richter auf die Protokolle des Stadtrates sowie diverse Presseberichte.“
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.