Der Managementplan-Entwurf zum Natura 2000-Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos“ ist fertig. Die Regierung von Oberbayern als federführende Behörde lädt betroffene Grundeigentümer, Nutzungsberechtigte, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Verbände ein, sich beim Runden Tisch über die ersten Ergebnisse zu informieren. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 10. April, um 9.30 Uhr im Landratsamt Dachau, Großer Sitzungssaal im 1. Stock, Bürgermeister-Zauner-Ring 11, in Dachau statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu beteiligen, ihre Ortskenntnisse einzubringen und eventuell vorhandene Probleme anzusprechen.
Der Entwurf des Managementplanes liegt ab Freitag, 23. März, bis zum Runden Tisch bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Dachau und München sowie der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Zimmer 279, und beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.
Im Bereich der Landeshauptstadt München umfasst das Natura 2000 Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos“ die Gewässer Würmhölzlgraben und Kalterbach sowie die Fläche des Schwarzhölzls. Natura 2000 ist ein europaweites Biotopverbundnetz aus gefährdeten Arten und Lebensräumen (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA), für das der Freistaat Bayern besondere Verantwortung und Verpflichtung übernommen hat. Hauptziel von Natura 2000 ist der Erhalt des heimischen Naturerbes. Viele Landwirte, Fischer und Waldbesitzer haben oft über Generationen hinweg diese Lebensräume erst durch ihre nachhaltige und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung geschaffen und erhalten.
Im Managementplan werden Maßnahmen formuliert, die den günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten gewährleisten. Für private Grundeigentümer begründet der Managementplan keine Verpflichtungen. Es gilt allein das sogenannte Verschlechterungsverbot auf den kartierten Biotopflächen. Das heißt, der gegenwärtige Zustand der Lebensraumtypen und Arten im Gebiet ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Die bisherige ordnungsgemäße landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder fischereiliche Nutzung bleibt also weiterhin möglich. Alle anderen sonstigen Lebensräume, zum Beispiel Ackerland oder reine Fichtenforstkulturen, bleiben von der Planung unberührt.
Ansprechpartner:
-Regierung von Oberbayern, Höhere Naturschutzbehörde, Maximilianstraße 39, 80358 München, Thomas Eberherr, Telefon 21 76-32 17, E-Mail Thomas.Eberherr@reg-ob.bayern.de
-Landratsamt Dachau, Untere Naturschutzbehörde, Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau, Sybille Hein, Telefon 0 81 31/74-294, E-Mail Sybille.Hein@lra-dah.bayern.de
-Landratsamt München, Untere Naturschutzbehörde, Mariahilfplatz 17, 81541 München, Stephan Schwarz, Telefon 62 21-24 14, E-Mail Stephan.Schwarz@lra-m.bayern.de
-Landeshauptstadt München, Untere Naturschutzbehörde, Blumenstraße 28 b, 80331 München, Dr. Stefan Fiedl, Telefon 2 33-2 23 71, E-Mail stefan.fiedl@muenchen.de
-Fachbeitrag Wald: Regionales Kartierteam RKT am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten AELF Ebersberg, Daniela Janker, Telefon 0 80 92-2 32 94-16, E-Mail daniela.janker@aelf-eb.bayern.de
Das Programm zum Runden Tisch unter www.muenchen.de/naturschutz Stichwort „Aktuelle Informationen“.