Optimierte Schwimmzeiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 1.2.2018
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Gemäß Ihrem Antrag wurde das Referat für Bildung und Sport gebeten, die Auslastung der zur Verfügung stehenden Schwimmhallen weiter zu optimieren.
Dabei sollte geprüft werden, welche zusätzlichen Synergieeffekte erreicht werden können, wenn Schulen und private Einrichtungen, wie zum Beispiel die HVB-Schwimmhalle – besser kooperieren. Auch die bestmögliche und einfache Organisation der Fahrten der Schülerinnen und Schüler zu Schwimmhallen ist in die Prüfung einzubeziehen.
Das Referat für Bildung und Sport teilt dabei Ihre Einschätzung, dass in einer wachsenden Stadt die zur Verfügung stehenden Hallenkapazitäten und Infrastruktur bestmöglich einzusetzen sind.
Hierzu ist festzustellen, dass in den derzeit geplanten und vorhandenen 43 Schulschwimmbädern der Landeshauptstadt München 28 in Betrieb sind. Der durchschnittliche Auslastungsgrad liegt bei zirka. 117 Prozent, das heißt Schwimmzeiten werden bereits doppelt belegt, um ein möglichst flächendeckendes Angebot sicherstellen zu können.
Aufgrund der allgemein knappen Ressourcen ist die Landeshauptstadt München sehr interessiert Kooperationen zu suchen und einzugehen. Die Landeshauptstadt München nutzt seit mehreren Jahren für den Schwimmunterricht die vorhandenen Angebote in sieben öffentlichen Bädern der Stadtwerke München GmbH mit zirka. 260 Stunden. Für das geplante „Große Schwimmfinale 2018 für die Münchner Schulen“ zum Ende des Schuljahres 2017/2018 konnte ebenfalls die Stadtwerke München GmbH als Kooperationspartner gewonnen werden, die der Landeshaupt-stadt München Schwimmzeiten sowohl in den Schwimmhallen als auch in den Freibädern angeboten hat.
Ziel wird es dabei sein, in einer epochalen Unterrichtsform Kindern das Schwimmen beizubringen bzw. das Erlernte bis hin zum Erwerb eines Schwimmabzeichens zu festigen.
Derzeit werden zusätzlich zirka 140 Stunden bei drei privaten Bädern durch die Landeshauptstadt München angemietet. Die Kooperation mit privaten Schwimmhallenbesitzern gestaltet sich schwierig. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass ein privater Betreiber eines Bades natürlich nicht gezwungen werden kann, eine Kooperation mit der Landeshauptstadt München oder der Stadtwerke München GmbH einzugehen oder, am Beispiel von Betriebssportvereinen, die bisherige Vereinsnutzung fortzuführen. Die Landeshauptstadt München hat hier immer ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert, um durch die Anmietung von Schwimmzeiten für den Schul- und Vereinssport die Auslastung zu erhöhen und somit zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Bädern beitragen zu können.
Vergleichbar hat sich die Stadtwerke München GmbH geäußert. Inwieweit sogar zur Erreichung einer Kooperation, eine Beteiligung an den Sanierungskosten unter Berücksichtigung bei den Miet-/Pachtkonditionen in Frage käme, müsste in weiteren Gesprächen geklärt werden.
Als aktuelle Beispiele seien genannt, dass die Landeshauptstadt München derzeit versucht, mit der HypoVereinsbank ins Gespräch zu kommen, um Möglichkeiten zur Wiedereröffnung des derzeit geschlossenen HVB-Bades am Tucherpark zu erreichen.
Seit Jahren ist die Landeshauptstadt München daran interessiert, Schwimmzeiten im privaten Isargymnasium zu erhalten. Zuletzt hatte sich die Landeshauptstadt München auch um Kooperationen mit Fitness-Studios bemüht. Allerdings sind viele dieser privaten Schwimmbäder für das Schulschwimmen ungeeignet. Gründe dafür können sein: Ungeeignete Größe, keine Trennmöglichkeit zum regulären Betrieb sowie ungeeignete Umkleidekabinen.
Zur Organisation der Fahrten der Schülerinnen/Schüler kann Folgendes ausgeführt werden:
Bei der Auswahl der Zuteilung der Schwimmstätten ist die Entfernung zur Schule der entscheidende Faktor. Sofern der fußläufige Weg nicht durch stark befahrene Verkehrsbereiche führt, wird dieser stets bevorzugt. Andernfalls wird die An- und Abreise zu Schwimmstätten mit Bussen notwendig. In weiterführenden Schulen wird häufig hierzu der ÖPNV verwendet. Bei Grundschulen hingegen ist es aus organisatorischen und Si-cherheitsaspekten unerlässlich, dass die Schülergruppen mit eigenen Bussen zur Unterrichtsstätte gefahren werden. Um dem ständig wachsenden Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, ist das Sportamt bemüht, die Randstunden in erster Linie an die Schulen des Schwimmstandortes selbst zu vergeben, sodass staubedingte Verzögerungen auf den Wegen reduziert werden können.
Der Bustransport von Schulklassen ist unter anderem durch die Zufahrtsmöglichkeit mit Bussen an manchen Standorten problematisch. In Einzelfällen wurden in Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat Halteverbotszonen ausgewiesen. Zum Beispiel ist die Busanfahrt zur Grundschule an der Klenzestraße 48 nur schwer möglich, weshalb in der Frauenhoferstraße zu den Schwimmzeiten ein Halteverbot durchgesetzt wurde, um den Kindern ein gefahrloses Ein- und Aussteigen in den Bus zu ermöglichen.
Eine weitere Problematik ist die Distanz zur jeweiligen Schwimmstätte. Beträgt die Brutto-Fahrzeit mehr als 12 Minuten ist die Sinnhaftigkeit aufgrund der verbleibenden Schwimmzeiten in Frage zu stellen. Letztendlich entscheiden die Schulen ob sie das Angebot der Landeshauptstadt München dennoch annehmen wollen. Für die unterrichtenden Lehrkräfte, die mit bis zu 30 Kindern alleine unterwegs sind, bedeutet der Schwimmunterricht, wenn gefahren werden muss, eine über das normale Maß hinausgehende Belastung.
Die Bestellung der Busse wird von den Schulen bei den jeweiligen Fachabteilungen beantragt. Es ist Pflichtaufgabe der Fachabteilungen, die Kostenfreiheit dieses Schulwegs sicherzustellen. Die Bereitstellung der Busse durch die MVG dauert in der Regel sechs Wochen nach der Antragsstellung durch die Fachabteilung. In Einzelfällen bewirbt sich kein Unternehmer auf manche, unattraktive Routen, sodass sie neu ausgeschrieben werden müssen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.