Ausbau der nördlichen Dachauer Straße – Entlastung der Bürger durch Vermeidung von unnötigen Sperrungen
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Rathaus Umschau 8 / 2018, veröffentlicht am 11.01.2018
Ausbau der nördlichen Dachauer Straße – Entlastung der Bürger durch Vermeidung von unnötigen Sperrungen
Antrag Stadträtinnen Kristina Frank und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 14.7.2017
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 14.7.2017 Folgendes beantragt: „Die geplante Sanierung der nördlichen Dachauer Straße zwischen Bahnunterführung und Max-Born-Straße ist in die Gesamtbaumaßnahme Eisenbahnüberführung Dachauer Straße einzubeziehen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.7.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die erstmalige Herstellung der Dachauer Straße zwischen Gröbenzeller Straße und Wildermuthstraße wurde dem Stadtrat am 14.2.2012 zur Abstimmung des weiteren Vorgehens vorgelegt (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 08130). Der Stadtrat beschloss, das zwischenzeitlich entwickelte Projekt nicht weiterzuverfolgen. Ein Großteil der Bestandsbäume (79 Stück) entlang der Dachauer Straße war durch Schadpilzbefall (Weißes Stengelbecherchen, Auslöser des Eschentriebsterbens) bereits in einem Zustand, der ein Verpflanzen der Bäume nicht mehr zuließ. Die Fällung dieser Bäume, allein wegen der erstmaligen Herstellung der Dachauer Straße, hielt das Baureferat jedoch für nicht vertretbar und schlug vor, die Entwicklung des Baumbestandes abzuwarten und die Allee in der Zwischenzeit nicht mehr nachzupflanzen.
Aufgrund der letzten trockenen Sommer hat sich die Ausbreitung des Schadpilzes (Weißes Stengelbecherchen) wesentlich verlangsamt. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil des gesamten Baumbestandes eine verbleibende Lebenserwartung hat, die über den Zeitpunkt der Herstellung der Eisenbahnüberführung hinausgeht. Der Ausbau der Dachauer Straße kann daher nicht in die Gesamtbaumaßnahme Eisenbahnunterführung Dachauer Straße einbezogen werden. Ihrem Antrag kann aus diesen Gründen leider nicht entsprochen werden.Ergänzend wird unter Bezug auf den Stadtratsbeschluss vom 4.7.2017 „Programm im Zuge der Erneuerung von Eisenbahnbrücken durch die DB Hier: Eisenbahnüberführung Dachauer Straße im 10. Stadtbezirk Moosach“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08023) darauf hingewiesen, dass im Zuge der Errichtung der neuen Brücke aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse mit einer längerfristigen Sperrung der Dachauer Straße gerechnet werden muss. Eine zeitgleiche Sperrung der Dachauer Straße bis zur Max-Born-Straße würde die Erschließung der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete deutlich erschweren.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.