Das Kreisverwaltungsreferat hat am Vormittag gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München Verbesserungen bei der Infrastruktur für mehr Verkehrssicherheit vorgestellt. Die laufende Optimierung der Radverkehrssicherheit ist fester Teil der Arbeit des Verkehrsmanagements im KVR.
„Der Stadtrat hat im April ein neues Verkehrssicherheitskonzept für München beschlossen. Dieses Konzept enthält ein strategisches Ziel für die Verkehrssicherheit: die Vision Zero, also keine Schwerverletzten oder Verkehrstoten mehr. Um dem näher zu kommen, sind gerade auch im Radverkehr deutliche Verbesserungen notwendig“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle. „Neue Auswertungsmethoden und eine digitale Unfallkarte sollen künftig beim Entschärfen von Unfallschwerpunkten helfen. Wir werden im Herbst ein Programm mit konkreten Maßnahmen zum neuen Verkehrssicherheitskonzept vorlegen.“
Im Jahr 2017 hat das Kreisverwaltungsreferat eine Reihe von Verbesserungen bei der Führung des Radverkehrs angeordnet, für das laufende Jahr stehen weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit an. Dazu gehören vor allem Radfahrtstreifen, Schutzstreifen und die Roteinfärbung von Fahrradfurten. Zudem hat das Verkehrsmanagement des Kreisverwaltungsreferats alle in einer Online-Umfrage des Polizeipräsidiums München im Jahr 2017 benannten Gefahrenstellen geprüft und konnte in Abstimmung mit der Polizei zahlreiche Verbesserungen erwirken. Unfallträchtige Orte wurden etwa mit neonfarbenen Hinweisschildern, großen Fahrradampeln und Gelbblinkern versehen.
Im Jahr 2017 konnte eine weitere Straße – die Alfons-Goppel-Straße – als Fahrradstraße eingerichtet werden. München hat damit 61 Fahrradstraßen. Zudem wurden weitere 20 Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet. Damit sind aktuell 383 der insgesamt rund 700 Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet.
Im Jahr 2017 hat die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 6.675 (Vorjahr: 5.783) gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Radfahrverstößen ausgesprochen. Dabei handelt es sich vor allem um Verwarnungen wegen verbotswidrigen Radelns auf Gehwegen (10 Euro), etwa am Bavariaring oder der Brienner Straße, sowie das verbotswidrige Radeln in Fußgängerzonen (15 Euro), etwa am Marienplatz oder auf der Neuhauser Straße. Zu den Aufgaben der KVÜ gehört auch die Kontrolle der Radfahrstreifen, Radwege und Schutzstreifen auf Falschparker. Parkverstöße auf diesen Bereichen kosten je nach Dauer und Grad der verursachten Behinderung ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro. Aufgrund häufiger Beschwerden und vieler Verstöße sind die viel befahrenen Innenstadt-Radlrouten Oberanger und Kapuzinerstraße ganzjährig ein Kontrollschwerpunkt. Am Radweg Oberanger wurden im Jahr 2017 39 Verstöße festgestellt, auf der Kapuzinerstraße erfolgten 107 Verwarnungen wegen Parkens mit Behinderung.
Achtung, Redaktionen: Die vollständige Pressemitteilung mit der Auflistung aller einzelnen Infrastrukturprojekte und allen entschärften Gefahrenstellen gibt es hier als pdf: https://bit.ly/2I5SfTT.