Asbestverschalung des Wasserturms Freimann – eine Gefahr?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 28.3.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Der 1919 gebaute Wasserturm in Freimann steht unter Denkmalschutz. Er wurde nach dem 2. Weltkrieg nachträglich mit Asbestplatten verschalt. Die Platten des Wasserturms weisen erhebliche Schäden auf, bröckeln und lagen bis vor kurzem verstreut auf dem Grundstück. Erst kürzlich wurde das Grundstück eingezäunt. Ungefähr 20 Meter entfernt befindet sich die St. George‘s-School mit Turnhalle und Kindertagesstätte.“
Herr Oberbürgermeister hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.4.2018 wie folgt:
Frage 1:
Bestand eine Gefahr für die Kinder der St. George‘s School und hatte die LH München Möglichkeiten, für eine frühzeitige Einzäunung des Grundstückes zu sorgen?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte hierzu mit, der Wasserturm befinde sich auf einem nicht städtischen Grundstück, das nicht mit dem benachbarten Privatgrundstück der St. George‘s School in der Heidemannstraße 182 in Verbindung stehe. Es handle sich hierbei um keine Freiflächen für die Schule, so dass die Schülerinnen und Schüler nicht berechtigt seien, diese Flächen zu betreten. Die nach Auskunft der Grundstückseigentümerin bereits seit Jahrzehnten bestehende Einfriedung des Grundstücks solle dauerhaft erhalten bleiben, so dass sich diesbezüglich weitere behördliche Maßnahmen erübrigten. Aus der Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung sei die Einfriedung des Grundstücks auch insoweit wichtig, als es sich bei dem Grundstück um eine ökologische Vorrangfläche handle. Bei der städtebaulichen Entwicklung des Areals des ehemaligen Ausbesserungswerkes der Deutschen Bahn sei die Sicherung und der Erhalt dieser Fläche ein wichtiges städtebauliches Ziel gewesen.Im Übrigen ist aus der Sicht des Referats für Gesundheit und Umwelt durch die Asbestverschalung des Wasserturms weder für die Kinder der St. George‘s School noch für die Allgemeinheit grundsätzlich eine konkrete Gefahr zu besorgen. Gefahren gehen von schwach gebundenen Asbestprodukten (z.B. Asbest enthaltendes Dämmmaterial) aus, da hier die Fasern bereits durch leichtes Anstoßen oder durch Erschütterung in die Luft gelangen können. Asbestfasern in Asbestzementprodukten (z.B. Gebäudeverschalungen) sind dagegen relativ fest eingebunden. Zu einer Freisetzung relevanter Mengen an Asbestfasern käme es allenfalls im Moment einer gerade stattfindenden Beschädigung der Verschalung (z.B. Brechen einer nach einem Steinwurf herabfallenden Asbestplatte), wobei die Belastung eng auf den Schadensort begrenzt ist und sich die Konzentration bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft rasch auf ein vernachlässigbares Maß verflüchtigt.
Zu berücksichtigen ist nicht zuletzt, dass sich aufgrund menschlicher Aktivitäten im Laufe der Jahrzehnte in der Bundesrepublik Deutschland eine Grundbelastung der Luft mit Asbestfasern eingestellt hat, die in städtischen Ballungsgebieten bei einem Jahresmittelwert von 50-150 Fasern/ m³ Luft liegt. Von dieser Hintergrundbelastung in der Außenluft geht nach heutigem Wissensstand keine Gefahr für Menschen aus.
Frage 2:
Inwieweit ist der Landeshauptstadt München der Zustand der Asbestverschalung am Wasserturm bekannt und konnte die LH München diesen durch zertifizierte Sachverständige prüfen lassen? Wenn ja, wurde bzw. wird eine Überprüfung veranlasst (www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-denmenschen/chemische-stoffe/asbest)?
Antwort:
Der augenscheinliche Zustand der Asbestverschalung ist der Landeshauptstadt München zwar bekannt. Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits erwähnt befindet sich der Wasserturm jedoch auf einem umfriedeten Privatgrundstück. Wie der von Ihnen zitierten Informationsseite des Umweltbundesamts und unserer Antwort zu Frage 1 zu entnehmen ist, gefährden funktionstüchtige eingebaute Asbestzementprodukte nicht automatisch die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Notwendigkeit, zu sanieren und asbesthaltige Gebäudeteile zu entfernen, ergibt sich aus der Bewertung des baulichen und technischen Zustands des betreffenden Objektes, die grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstücksverantwortlichen fällt.
Für die Veranlassung einer Überprüfung der bestehenden Asbestverschalung seitens der Landeshauptstadt München besteht wie dargelegt weder ein Anlass noch eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt München zu kontrollieren, wie, wohin und von wem die Asbestplatten beim Wasserturm in Freimann bislang entsorgt wurden?
Antwort:
Bei Asbestplatten handelt es sich um Abfall, an dessen Entsorgung besondere Nachweispflichten geknüpft sind, die sich aus den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen ergeben. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung fällt in die Zuständigkeit des Referats für Gesundheit und Umwelt, die Grundstückseigentümerin wurde aufgefordert, entsprechende Entsorgungsnachweise vorzulegen.