Wie viele Menschen sitzen in München wegen Schwarzfahren im Gefängnis?
Anfrage Stadtrat Dominik Krause (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 29.3.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 29.3.2018 führen Sie als Begründung aus:
„Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat. Wird diese zur Anzeige gebracht, wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Besonders einkommensschwache Personen, die diese nicht bezahlen können, werden in den meisten Fällen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe belegt. Da sich viele Betroffene auch die Fahrkarte selbst schlicht nicht leisten können, kommt es dadurch zu keiner Verhaltensänderung – jedoch zur Verursachung von erheblichen Kosten für den Staat.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen beantwortet die Stadtwerke München GmbH wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Anzeigen für Schwarzfahren hat die MVG in den vergangenen Jahren erstattet?
Antwort der MVG:
„Etwa 580 Mio. Fahrgäste nutzen jährlich die Verkehrsmittel der MVG. Rechtsgrundlage für die Nutzung unserer Verkehrsmittel sind die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der im MVV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen:
www.mvg.de/tickets-tarife/tarif-und-befoerderungsbestimmungen.html
Kontrollen werden im Interesse aller zahlenden Fahrgäste durchgeführt. Bei den Fahrscheinkontrollen werden etwa 2,5% der Fahrgäste beanstandet. Von den beanstandeten Fahrgästen wiederum werden ca. 2,5% angezeigt.
Eine sofortige Anzeige nach § 265a des Strafgesetzbuches erfolgt, wenn der Betrug offensichtlich ist, z. B. bei verfälschten, manipulierten Fahrkarten, unberechtigt benutzten persönlichen Fahrkarten durch eine andere Person, etc. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige, wenn aufgrund von mehreren Beanstandungen innerhalb einer bestimmten kürzeren Zeit von offensichtlichem Vorsatz (Mehrfachtäter) ausgegangen werden muss.
Personen mit geringen finanziellen Mitteln oder Bezieher von Sozialleistungen sind nicht von der Pflicht befreit, unsere Verkehrsmittel mit gültiger Fahrkarte zu nutzen. Diese Personen haben in der Regel einen München-Pass oder LandkreisPass, mit dem die Möglichkeit besteht, besonders vergünstigte Fahrkarten zu erwerben.“
Frage 2:
Bei wievielen Personen wurde in den vergangenen Jahren eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens vollstreckt?
Frage 3:
Wie viele Personen sind derzeit wegen Schwarzfahrens in München inhaftiert (absolut und prozentual)?
Frage 4:
Wie viele dieser Personen sind bereits das wiederholte Mal wegen Schwarzfahrens inhaftiert?
Frage 5:
Wie lang ist die Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel?
Frage 6:
Welche Kosten entstehen pro Tag Inhaftierung?
Antwort zu Fragen 2 bis 6:
Angaben hierzu liegen weder bei der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH noch beim Referat für Arbeit und Wirtschaft vor, daher können diese Fragen von der Landeshauptstadt München nicht beantwortet werden.
Ich hoffe, dass Ihre Anfrage damit als geschäftsordnungsgemäß erledigt betrachtet werden kann.