Moderne und effiziente Verkehrsüberwachung auch mit dem Fahrrad
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Cumali Naz, Helmut Schmid, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 22.11.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft den Einsatz von Fahrradstaffeln in der Verkehrsüberwachung und damit eine laufende Angelegenheit auf der Grundlage des übertragenen Wirkungskreises, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag vom 22.11.2017 regen Sie an, auch Fahrradstaffeln in der Verkehrsüberwachung einzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu steigern, die Unfälle zu verringern und dafür zu sorgen, dass sich die Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen mehr an die Regeln halten.
Als Begründung führen Sie Folgendes an:
„In München gibt es bereits Fahrradstreifen der Polizei. Die jährliche Fahrleistung kann dabei pro Person bis zu 15.000 Kilometer betragen. Das sind viele bürgernahe Kontakte aus der Radfahrer-Perspektive. Mit Fahrradstaffeln können insbesondere Standorte, an denen Radfahrerinnen und Rad- fahrer häufiger Unfälle haben, oder schwerer zugängliche Bereiche, wie in den Isar-Auen schnell und gut erreicht werden. Es vereinfacht aber auch die Verkehrsüberwachung in Bezug auf zugeparkte Radwege, das Feststellen von Mängeln an Radverkehrsanlagen, das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (Geisterradeln), das Fahren auf Gehwegen und das Fahren ohne Licht trotz Dunkelheit sowie anderes.
Da der Radverkehrsanteil weiter steigen wird, kann eine Fahrradstaffel auf effiziente Art und Weise die herkömmliche Verkehrsüberwachung gut ergänzen. Testphasen der Polizei in anderen Städten haben eine sehr positive Resonanz, zum Beispiel besteht in Münster eine hohe Zustimmungsrate von 80% aufgrund der Beweglichkeit und besonderen Bürgernähe.“Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Kreisverwaltungsreferat greift Ihren Antrag gerne auf und wird, zunächst in einem Pilotversuch, fünf Elektrofahrräder beschaffen und eine entsprechende Fahrradstaffel bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung einrichten. Der Start des Pilotversuchs ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Insbesondere im Hinblick auf den Kontakt mit Radlerinnen und Radlern bei entsprechenden Verstößen versprechen wir uns von der neu eingerichteten Fahrradstaffel eine verbesserte Kommunikation, sozusagen auf „Augenhöhe unter Radlern“. Ebenso erwarten wir dadurch eine noch bessere Akzeptanz der zu treffenden Maßnahmen. Wir teilen Ihre Auffassung, dass durch die Einrichtung einer Fahrradstaffel bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung sowohl eine größere Effizienz als auch ein Mehr an Bürgernähe erreicht werden.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.