Wirksame Klimaschutzmaßnahmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 30.11.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Zu Ihrem Antrag vom 30.11.2018 darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Anliegen schon jetzt durch bereits stattgefundene Expertenhearings bzw. Workshops und durch laufende Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM) entsprochen wird. Dies wird im Folgenden näher erläutert.
Sie beantragen mit Verweis auf den Stadtratsbeschluss zum IHKM vom 27.11.2018:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis spätestens Herbst 2019 mit dem Stadtrat zusammen ein Hearing oder einen Workshop zur Bewertung der verschiedenen beschlossenen, aber auch der möglichen weiteren Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes durchzuführen. Hierbei sollen Sachverständige vor allem aus den beiden großen Münchner Universitäten LMU und TUM sowie des ifo-Instituts, des Fraunhofer-Instituts und der Max-Planck-Gesellschaft einbezogen werden.“
Als Begründung führen Sie aus:
„Die in der Vollversammlung am 27.11.2018 geführte Diskussion im Münchner Stadtrat zum Klimaschutz hat Fragen aufgeworfen, inwieweit die nun beschlossenen Maßnahmen wirksam und effizient oder eher symbolhaft und ideologisch sind. München hat eine enorme Kapazität an wissenschaftlichen Institutionen, die den Stadtrat beraten kann. Klimaschutz darf kein ideologisches Thema sein, sondern eine politische Aufgabe, die mit Verstand und Innovationen angegangen werden muss“.
Zu Ihrem Antrag vom 30.11.2018 darf ich Ihnen über vergangene und geplante Aktivitäten zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen sowie zur Einbindung von Fachexpertise Folgendes mitteilen:
Die Bewertung der Effektivität und Effizienz von Klimaschutzmaßnahmen des IHKM erfolgt bereits seit 2009 über externe Beratung, die sogenannte „Fachbetreuung“. Dabei geht es sowohl um neue oder fortgeschriebene Klimaschutzmaßnahmen und deren zu erwartende Klimaschutzwirkung, als auch um die Kontrolle der Zielerreichung und der Kosten von zuvor beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen. Über die Ergebnisse dieser Fach-betreuung wird im Anhang der IHKM-Beschlüsse regelmäßig berichtet. Da die jeweiligen Klimaschutzmaßnahmen nur bedingt im Hinblick auf ihre Effektivität und Effizienz verglichen werden können, werden sie derzeit in drei Bewertungskategorien unterteilt: Maßnahmen mit unmittelbarer CO2-Einsparung (z. B. Programm des Baureferats „Energieeffiziente Gebäudehülle und Heizungssanierung“), Maßnahmen mit mittelbarer CO2-Einsparung (z. B. Schulungen für energieschonendes Fahren) und Maßnahmen, die Grundlagen für zukünftige CO2-Einsparungen legen (z. B. Erstellung des Energienutzungsplans als Basis für Strategien der Gebäudesanierung im Bestand). Bei den zuletzt genannten, oft planerisch oder auf Bewusstseinsbildung ausgerichteten Maßnahmen kann die Effektivität und Effizienz im Hinblick auf den Klimaschutz zwar nicht direkt quantifiziert werden; dennoch können sie aus Sicht der Stadtverwaltung und der Fachbetreuung gut begründet werden.
Angesichts der Komplexität und des Querschnittscharakters von Klimaschutzaktivitäten ist eine regelmäßige Einbindung von Experten und weiteren Stakeholdern – wie von Ihnen angeregt – sinnvoll. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass mit dem Öko-Institut ein bundesweit renommiertes Fachinstitut zur Erstellung des Fachgutachtens „Klimaschutzstrategie und -ziel München 2050“ gewonnen werden konnte. Das Institut war vom Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt worden, im Vorfeld der Abfassung des Gutachten relevante Akteure aus Hochschulen, Verbänden, Unternehmen und aus Nichtregierungsorganisationen anzusprechen, deren Klimaschutzbeiträge abzufragen sowie Ideen und Vorschläge für den Klimaschutz in München einzuholen. Zwei Workshops und zusätzlich Interviews mit Fachleuten waren letztlich die Basis für die im o.g. Fachgutachten vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen. Das Fachgutachten wurde am 18.7.2017 dem Stadtrat bekannt gegeben (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08582) und war wiederum die Basis für die Verabschiedung der neuen Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050 durch den Stadtrat am 27.9.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08521).
Mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.10.2018 und 27.11.2018 „Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) – Klimaneutrales München/Klimaschutzprogramm 2019“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11745) ist eine Weiterentwicklung des bestehenden IHKM verbunden. Der Prozess der Weiterentwicklung wurde Anfang 2019 begonnen und wird auch im Jahr 2020 fortgeführt.
Ein Teil der Weiterentwicklung des IHKM ist die o.g. Fachbetreuung, die in Kürze neu ausgeschrieben wird. Die Frage der Messung und Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen im Hinblick auf Effektivität und Effizienz gilt es hier erneut zu überprüfen. Das betrifft etwa die Integration des Klimaschutzes in andere Strategien, Handlungsprogramme und Planungen der Stadt, die Analyse von Wechselwirkungen zwischen Klimaschutzmaßnahmen oder den Umgang mit bisher nicht quantifizierten Maßnahmen.
Im Rahmen der IHKM-Weiterentwicklung ist in Zukunft geplant, fallweise und vertiefend wissenschaftliches Know-how aus München zu nutzen und externe Experten in das Verfahren zur Entwicklung neuer Klimaschutzmaßnahmen einzubinden. Gegenüber einem Stadtrats-Hearing zum Gesamtkomplex Klimaschutz haben sich enger gefasste Formate mit messbaren Ergebnissen bewährt. Zu erwähnen ist hier etwa der gelungene Workshop zur Fortschreibung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES), der als Fachveranstaltung auf Arbeitsebene konkrete Fortschritte bei der Aktualisierung der Förderbedingungen mit sich gebracht hat. Ähnliche, thematisch eher eng gefasste und für interessierte Stadträte und Stadträtinnen offene Workshops sind im Rahmen der IHKM-Weiterentwicklung sinnvoll.
Generell ist das Referat für Gesundheit und Umwelt im Rahmen der Münchner Klimaschutzaktivitäten auch immer wieder in regem Austausch mit Münchner Wissenschaftsorganisationen. Dies geschieht etwa durch Aufträge zu Studien oder Gutachten (z. B. Erstellung eines Energienutzungsplans durch den Lehrstuhl für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen der Technischen Universität München (TUM) und die Eniano GmbH), die Einbindung in Veranstaltungen (z. B. den Münchner Klimaherbst) oder die Übernahme von Personal in die mit Klimaschutzbetraute Stadtverwaltung (z. B. zwei langjährige Mitarbeiter des ifo-Instituts und einen ehemaligen Mitarbeiter der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, einer Ausgründung der TUM). Städtische Dienststellen kooperieren bei klimaschutzrelevanten Projekten auch operativ mit Münchner Hochschulen. Als aktuelles Beispiel seien die Untersuchungen des TUM-Lehrstuhls für Hydrogeologie zum Potenzial der oberflächennahen Geothermie in München und eine daraus entwickelte Karte genannt.
Insgesamt sieht das Referat für Gesundheit und Umwelt ein Stadtrats-Hearing mit Vertretern der Wissenschaft über die gesamte Breite des Klimaschutzthemas derzeit als nicht zielführend an. Im Rahmen der Weiterentwicklung des IHKM sollen jedoch einzelne Fachveranstaltungen durchgeführt werden, zu denen auch der Stadtrat eingeladen wird.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.