Zweifelhafte Grenzwerte für Luftreinhaltung Teil II
Aussetzung der umstrittenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
24.1.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Zu Ihrem Antrag Nr. 14-20 / A 04898 vom 24.01.2019 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch mehrere Aktivitäten auf Bundesebene entsprochen wurde.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgenden Sachverhalt ausführen:
Die von Ihnen angesprochenen NO2-Grenzwerte (40 µ/m³ im Jahresmittel; 200 µg/m³ als 1-Stundenwert, bei 18 zulässigen Überschreitungen pro Jahr) fußen auf EG-Richtlinie (1999/30/EG), die 2008 von der EG-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EGüber Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008) abgelöst worden ist. Die europarechtlichen Vorgaben wurden durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Paragrafen44bis47BImSchG) und mit Erlass der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39.BImSchV) am 25.01.2010 in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel ist es, schädliche Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet für Gebiete, in denen die hier festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden, Luftreinhaltepläne aufzustellen.
Angesichts der laufenden öffentlichen Debatte um die auf EU-Ebene festgelegten Luftgrenzwerte hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, MdB mit einem Schreiben vom 31.01.2019 die EU-Kommission aufgefordert, die mit EU-Richtlinie 2008/50/EG festgelegten NO2-Luftgrenzwerte auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dem Ansinnen Ihres Antrags ist durch die Initiative des Bundesverkehrsministers demnach bereits entsprochen worden.
Zudem hat der Deutsche Bundestag am 14.03.2019 mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, dass Fahrverbote für Bereiche unterhalb eines Schwellenwerts von 50 µg/ m³ als unverhältnismäßig einzustufen sind.Mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14302 wurde der Stadtrat umfassend über die aktuelle Luftsituation informiert. Die Jahresmittelwerte der 20 von der Landeshauptstadt München beauftragten NO2-Messstellen zeigen für 2018 eine deutlich rückläufige Entwicklung der NO2-Belastung in München. An 16 von 20 Standorten wird der gesetzliche Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ eingehalten. Erwartungsgemäß liegen die Werte an den Messstellen in Wohngebieten deutlich unter dem Jahresgrenzwert auf dem Niveau der städtischen Hintergrundbelastung in Höhe von rund 20 µg/m³. An den beiden Messstellen an stark verkehrsbelasteten Straßenabschnitten des Mittleren Rings liegen die Werte hingegen bei 58 bzw. 57 µg/m³. Die einzelnen Werte der 20 Messstationen können unter http://www.muenchen.de/messergebnisse abgerufen werden.
Zur Verbesserung der Luftsituation hat der Münchner Stadtrat bereits im Juli 2018 den Masterplan zur Luftreinhaltung in München verabschiedet (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12218). Die Stadtverwaltung hat in diesem unter Federführung des Referats für Gesundheit und Umwelt sowie mit externer Unterstützung eines renommierten Verkehrsplanungsbüros sämtliche Möglichkeiten gebündelt, die zu einer Senkung der Schadstoffbelastungen in München beitragen können, und nach den Vorgaben des vom Bund aufgelegten „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ bewertet. Dabei wurden insgesamt 127 Einzelmaßnahmen in zwölf Maßnahmenpaketen, verteilt auf acht Handlungsfelder entwickelt.
Die Regierung von Oberbayern bereitet derzeit die 7. Fortschreibung ihres Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München vor. Abgeleitet aus dem Masterplan zur Luftreinhaltung, hat die Stadtverwaltung bereits im Dezember 2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13611) und im März 2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14302) ein umfassendes Bündel an Maßnahmenvorschlägen eingebracht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.