Keine Diskriminierung am Wickeltisch
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Dominik Krause, Dr. Florian Roth, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 5.12.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Zu Ihrem Antrag vom 5.12.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Städtische Immobilien:
Bereits 2014 hatte das Kommunalreferat (KR) als zentrale Gebäudeeigentümerin anlässlich eines über die städtische Ideenbörse eingereichten Verbesserungsvorschlages die Nutzerreferate, die üblicherweise über intensiven Parteiverkehr verfügten, um eine entsprechende Stellungnahme zur Fragestellung gebeten.
Die Bereitstellung von Wickelmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher war bei diesen Referaten bereits bekannt. In vielen Gebäuden mit intensivem Parteiverkehr waren bereits entsprechende Wickelmöglichkeiten vorhanden. Diese sind zumeist in „geschlechtsneutralen“ Räumen wie etwa den barrierefreien Toiletten oder auch in separaten Räumen realisiert, wogegen in den Herren-WCs aufgrund der dort häufig beengten Platzverhältnisse meistens keine Wickelmöglichkeit angeboten wurde.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei derartigen Klapp-Wickeltischen um sog. „Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenstände“ handelt, die von den Nutzerreferaten ggf. in Eigenregie und auf eigene Rechnung installiert werden. Gleichwohl wird das KR den Nutzerreferaten diese Ausstattung gerne generell empfehlen.
Das KR hat Ihren Antrag zum Anlass genommen, beim technischen Dienstleister Baureferat (BAU) anzuregen, in dem städtischen Bauleitfaden unter „Ausbau WC“ die folgende Passage mit aufzunehmen: „In allen barrierefreien Toiletten ist zusätzlich die Möglichkeit zum Wickeln eines Babys bereitzustellen; zu diesem Zweck sind dort klappbare, wandmontierte Wickeltische zu installieren. Auf die bestehende Wickelmöglichkeit sollte durch geeignete Piktogramme oder Wegweiser im Gebäude hingewiesen werden.“
Ferner wurde das BAU gebeten, auch in die Musterbaubeschreibung „Vorgaben für Büroflächen“ eine textgleiche Passage aufzunehmen. Diese Baubeschreibung dient dem Bereich Anmietung des KR in Verhandlungenmit Anbietern von Büroimmobilien regelmäßig als Verhandlungsgrundlage bei der Ausarbeitung der Anmietverträge. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass künftig alle Neubauten, Gebäude nach Generalsanierung sowie neu angemietete Gebäude mit Büroräumen für städtische Dienststellen bereits im Verlauf der Ertüchtigung standardmäßig, vergleichbar etwa mit Seifen- oder Handtuchspendern, mit derartigen Klapp-Wickeltischen ausgestattet werden.
Der Entwurf dieses Antwortschreibens wurde auf deren Wunsch der Gleichstellungsstelle für Frauen zur Mitzeichnung vorgelegt. Sie hat sich mit der beabsichtigten Beantwortung einverstanden erklärt, wenn folgende Anmerkung mit aufgenommen wird:
„Das Baureferat hat mit dem Beschluss ‚Öffentliche Toiletten in München (SV-Nr. 14-20/V 14595)‘ mit der Übertragung der Zuständigkeit für öffentliche Toiletten auch den Auftrag zur zentralen Planung von Toilettenanlagen und zur Definition von Ausstattungsstandards erhalten. Die Gleichstellungsstelle für Frauen regt an, dass das Kommunalreferat mit dem Baureferat auch hierzu berät, die Installation von Wickelmöglichkeiten zu verankern.“
Hierzu wurde uns seitens des BAU bestätigt, dass der wie oben dargestellt anzupassende Städtische Bauleitfaden die zentrale Sammlung der Vorgaben für alle Hochbauprojekte der Stadt darstellt und unabhängig von der jeweiligen Nutzung der zu erstellenden Gebäude Geltung entfaltet und daher künftig also auch bei der Planung öffentlicher Toilettenanlagen Berücksichtigung finden wird.
Ferner regte die Gleichstellungsstelle für Frauen an, dass die mit dem BAU vereinbarte Textpassage oben nach dem ersten Satz noch um folgenden Satz ergänzt wird: „Wo diese Möglichkeit nicht gegeben ist, ist eine andere geschlechtsneutral zu nutzende Lösung baulich einzuplanen und umzusetzen.“ Diese erbetene Ergänzung wurde dem BAU mitgeteilt.
2. Nicht-Städtische Immobilien:
Darüber hinaus hat das KR Ihrer Bitte entsprechend sowohl mit dem Freistaat Bayern als auch mit dem Hotel- und Gaststättenverband Kontakt aufgenommen, um Ihrer Initiative folgend auch für staatliche Gebäude (z.B. Museen, Universitäten, etc.) in der Stadt München bzw. für Münchner Gastronomie-Betriebe analoge Regelungen anzuregen.Die Bezirksleitung des Hotel- und Gaststättenverbandes München würde nach Rücksprache mit dem Kreisvorstand München u. a. die Thematik Wikkeltische gerne direkt mit Ihnen besprechen und wollte sich diesbezüglich in Kürze bei Ihrer Stadtratsfraktion melden.
Auch mit der Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern, Regionalvertretung München, wurden Gespräche geführt.
3. Fazit:
Seien Sie versichert, dass das KR Ihre Initiative begrüßt und mein Haus nach Kräften dazu beitragen wird, in öffentlichen Gebäuden geschlechtsneutral zu nutzende Wickelmöglichkeiten einzurichten bzw. nachzurüsten. Aus unserer praktischen Erfahrung sehen wir hier in den barrierefreien Toiletten schon in räumlicher Hinsicht die praktikabelste Möglichkeit einer Umsetzung Ihres Vorschlags und werden den Nutzerreferaten in jedem Fall eine entsprechende Ausstattung dieser Toiletten empfehlen.
Abschließend kann ich Ihnen noch berichten, dass bei den beiden aktuellen großen Dienststellen-Bauvorhaben, der Sanierung und Aufstockung des Hauptsitzes des Kreisverwaltungsreferates an der Ruppertstraße 7-19 ebenso wie bei der Ertüchtigung des neuen Hauptgebäudes unseres Referates an der Denisstraße, 2 Ihre Anregung bereits vollumfänglich umgesetzt wird. Sowohl barrierefreie Toiletten als auch die ebenfalls in beiden Anwesen vorhandenen Eltern-Kind-Zimmer werden hier künftig mit klappbaren Wickeltischen ausgestattet sein.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.