Wahlergebnisse auf Internetseite der LH München fair und nachvollziehbar darstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 28.5.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr.Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Die Wahlergebnisse (auch die vorläufigen) der Europawahl 2019 und aller künftiger Wahlen werden auf der Münchner Internetseite www.wahlen-muenchen.de in einer an der in München erreichten Stimmenzahl der Parteien orientierten, fairen und nachvollziehbaren Weise dargestellt.
Insbesondere auf den ganz oben stehenden Balkendiagrammen ‚Stimmen‘1 der Internetseite werden künftig die Ergebnisse aller Parteien dargestellt, welche im jeweiligen Parlament/Gremium bisher beziehungsweise künftig vertreten sind.
Die Reihung erfolgt anhand der in München erzielten Ergebnisse.
Begründung
Das Münchner Wahlamt orientiert sich bei seiner Darstellung bisher an der Landeswahlleitung. Dabei werden im gegenständlichen Diagramm Parteien dargestellt, welche entweder im Bundestag oder im Landtag vertreten sind.
Dabei fehlen allerdings Parteien, die bisher schon ein Mandat im Parlament/Gremium haben oder künftig dort Mandate haben werden, wie die ÖDP im Europäischen Parlament. Außerdem hat die ÖDP bei der Europawahl 2019 in München mehr Stimmen erzielt als zwei der im Balkendiagramm ‚Stimmen‘ aufgeführten Parteien.
Auf der Münchner Internetseite werden die Wahlergebnisse innerhalb Münchens dargestellt. Zwei Dinge sind für die Bürgerinnen und Bürger dabei von besonderem Interesse:
-Wie haben die Münchnerinnen und Münchner gewählt?
-Welche Parteien werden im jeweiligen Gremium ein Mandat erringen?Beiden Belangen werden die gegenwärtigen Auswahlkriterien nicht gerecht.“
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, nämlich die Darstellung der Wahlergebnisse auf der Internetseite der Landeshauptstadt München (LHM). Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.5.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Ihre Anregungen zu der Darstellung der Wahlergebnisse aller zukünftigen Wahlen können nur teilweise umgesetzt werden.
Für die Darstellung der Ergebnisse einer Wahl oder Abstimmung gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Die Präsentation am Wahlsonntag sowie auf der Internetseite des Kreisverwaltungsreferates ist eine reine Serviceleistung.
Bei der Darstellung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlsonntag in der Präsentation wird seit einigen Jahren einer Regel gefolgt, die sich an der Vorgehensweise des Landeswahlleiters orientiert. Es werden dabei nur die Parteien und Wählergruppen dargestellt, die im Bundestag und im Bayerischen Landtag vertreten sind. Dies dient insbesondere der Übersichtlichkeit in der Darstellung, die in dieser Form in ganz Bayern in gleicher Weise erfolgt. Aktuell sind sieben Parteien am Wahltag dargestellt, die tabellarisch mit ihren Stimmenanteilen aufgelistet werden.
Nach dem Wahlausschuss, der über das Endergebnis entscheidet, werden beginnend mit der Europawahl 2019 sämtliche Parteien und Wählergruppen dargestellt, die bei der jeweiligen Wahl oder Abstimmung auf Basis des vorläufigen Ergebnisses einen Sitz im neuen Gremium erhalten haben. Die Reihenfolge der Darstellung der Wahlvorschläge bestimmt sich dabei nach der Reihenfolge auf den jeweiligen Stimmzetteln.
Bei zukünftigen Wahlen und Abstimmungen, beginnend mit der Wahl des Stadtrats, werden wir in der Präsentation am Wahlsonntag nur noch die Parteien und Wählergruppen darstellen, die bei der letzten Wahl in das zuwählende Gremium mindestens einen Sitz erhalten haben und erneut für die Wahl antreten.
Bei der Präsentation der Oberbürgermeisterinnen- und Oberbürgermeisterwahl würde nach dieser Regelung aber immer nur ein Wahlvorschlag angezeigt werden, nämlich der Wahlvorschlag, der die aktuelle Amtsinhaberin beziehungsweise den aktuellen Amtsinhaber stellt.
Daher werden künftig für diese Wahl alle Parteien und Wahlvorschläge präsentiert, die eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten für dieses Amt aufgestellt haben.
Für die Bezirksausschusswahl gilt gleiches wie zur Stadtratswahl.
Die von Ihnen gewünschte Reihenfolge in der Darstellung, die sich an den aktuellen Ergebnissen in München orientiert, kann dagegen nicht umgesetzt werden.
In der laufenden Präsentation der Ergebnisermittlung am Wahlsonntag würde sich die Reihenfolge aufgrund der nach und nach eintreffenden Ergebnisse ständig ändern. Eine Reihung nach Stimmergebnissen würde auch zu unterschiedlichen Reihenfolgen der Parteien und Wahlvorschlägen in den Stadtbezirken zur Gesamtstadt sowie einzelner Stimm- und Wahlkreise (bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Bundestagswahlen) führen. Die Darstellung wäre im hohen Maße unübersichtlich und nicht mehr nachvollziehbar. Außerdem wäre aus technischer Sicht eine Reihung nach Stimmergebnissen nicht ohne manuelle Eingriffe in das Präsentationsprogramm am Wahlabend möglich, wodurch ein hohes Fehlerrisiko entsteht.
Die Darstellung der Wahlvorschläge entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel nach den wahlrechtlichen Vorschriften, die Ordnungsnummern der Wahlvorschläge bestimmen sich nach den einschlägigen Wahlgesetzen und sind damit auch in allen zur Wahl erscheinenden Dokumenten und Informationen von offizieller Seite identisch (z. B. in allen Bekanntmachungen vom Bundeswahlleiter über den Landeswahlleiter hin zum Stadt- bzw. Gemeindewahlleiter).
Damit ist für jede Bürgerin und jeden Bürger sowie für die Presse eine durchgehende Nachvollziehbarkeit gegeben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.