Lückenschluss durch Überweg
Antrag Stadträtin Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 15.11.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat zum Ziel, auf der Nordseite der Kreuzung Ungererstraße/Schenkendorfstraße einen Fußgänger- und Fahrrad-Überweg einzurichten, um auch bewegungseingeschränkten Menschen, Menschen mit Kinderwagen und Radlern eine Querung zu vereinfachen.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Nach eingehender Prüfung sind wir zum Ergebnis gekommen, dass eine zusätzliche Querung an der besagten Kreuzung eingerichtet werden sollte. Ihrem Antrag möchten wir somit stattgegeben. Das Baureferat wurde in das Vorhaben bereits miteinbezogen. Die Realisierung der Maßnahme wird Zeit in Anspruch nehmen. Daher bitten wir Sie um Geduld.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.