E-Scooter im Übergriff des Oktoberfests
Antrag Stadtrats-Mitglieder Manuel Pretzl und Otto Seidl (CSU-Fraktion) vom 25.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, den Betrieb und das Aufstellen von E-Scootern auf dem Festplatz und innerhalb der Sicherheitszone rund um das Oktoberfest durch die Stadtverwaltung zu regulieren. Weiterhin bitten Sie die Stadtverwaltung mit den Anbietern diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und ggf. sonstigen zu berücksichtigenden Rechtsgrundlagen, wie z.B. die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Gesetzesgrundlagen ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Inhaltlich kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mitteilen:
Bereits in den Gesprächen mit den Anbietern im Frühjahr im Zuge der Erarbeitung der Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung wurde festgelegt, dass es im Sommer Gespräche bezüglich gesonderter Regelungen im Umfeld des Oktoberfestes geben wird.
Für das Oktoberfest (21.9.-6.10.2019) hat das Kreisverwaltungsreferat im Austausch mit dem Polizeipräsidium und den Anbietern in einem Termin am 29.8.2019 für das Umfeld des Festgeländes folgende Sonderregelungen vereinbart:
-Aufgrund der in den letzten Jahren bewährten Verkehrsregelungen rund um das Oktoberfest besteht für Besucherinnen und -besucher innerhalb des Äußeren Sperrrings ein Fahr- und Abstellverbot für E-Scooter. (http://www.muenchen.de/media//wiesn/2019/plaene/Flyer_Verkehrsregelungen_2019_Oktoberfest/Flyer_Verkehrsregelungen_2019_Oktoberfest.pdf)
-Zur Klarstellung für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden an den Zufahrten des Äußeren Sperrrings Hinweisschilder „NO E-Scooter“ angebracht.
-Zum Abstellen von E-Scootern werden am Rand des Äußeren Sperrrings 5 Sammelstellen eingerichtet.
- Paul-Heyse-Straße Westseite, nördlich Pettenkoferstraße
- Mozartstraße Südseite, östlich Herzog-Heinrich-Straße
- Hans-Fischer-Straße Nordseite, westlich Theresienhöhe
- Alter Messeplatz Nordseite, östlich Schießstättstraße
- Schwanthalerstraße Südseite, östlich Martin-Greif-Straße (bis 17 Uhr)
Die Anbieter sorgen für ein regelmäßiges Entfernen der abgestellten E-Scooter (innerhalb des äußeren Sperrrings und an den 5 Sammelstellen).
- Ab 17 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gelten in einem erweiterten Um- griff folgende Sonderregelungen:
- Im Bereich nördlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Karlsplatz, Prielmayerstraße, Arnulfstraße, Hackerbrücke, Grasserstraße, Landsberger Straße, Schenkstraße und Ganghoferstraße gilt im o.g. Zeitraum ein Ausleih- und Abstellverbot.
- Im Bereich südlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße, Häberlstraße, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Ruppertstraße, Lindwurmstraße, Pfeuferstraße und Ganghoferstraße gilt im o.g. Zeitraum ein Ausleihverbot.
In diesem erweiterten Umgriff sorgen die Anbieter dafür, dass die dort abgestellten E-Scooter regelmäßig entfernt werden.
In diesem erweiterten Umgriff sorgen die Anbieter dafür, dass die dort abgestellten E-Scooter regelmäßig entfernt werden.
Die Regelung südlich der Schwanthalerstr. (nur Ausleihverbot; Abstellen durch Nutzer = Beendigung Mietvorgang möglich) gilt probeweise vorerst bis 25.9.2019. Sofern gehäuft Probleme auftreten (insbes. Konflikte zwischen abgestellten und/oder fahrenden E-Scootern mit Fußgängern) wird die Regelung angepasst und auch in diesem Bereich ein Ausleih- und Abstellverbot gelten.
Ein Durchfahren des ab 17 Uhr erweiterten Umgriffs ist grds. erlaubt(mit Ausnahme des Bereichs innerhalb des Äußeren Sperrrings), jedoch wird auch dies beobachtet und ggf. angepasst.
-Die Anbieter treffen geeignete organisatorische und zulässige technische Maßnahmen (z.B. über Hinweise in der App, technischer Ausschluss Rückgabe bzw. Beginn Mietvorgang über Geofencing, Anreize zur Nutzung der Sammelstellen) zur Unterstützung der Wirksamkeit der vorgenannten Regelungen.
-Jeder Anbieter benennt konkrete Kontaktdaten einer Person, die während des Oktoberfestes rund um die Uhr erreichbar ist und ad hoc reagieren kann („Notfallrufnummer“).
Die Vereinbarungen werden von Stadtverwaltung, Polizei und Anbietern über verschiedene Informationskanäle in der Öffentlichkeit kommuniziert, um zur Beachtung und Wirksamkeit der Regelungen beizutragen.
In der Rathaus Umschau am 10.9.2019 wurden die vereinbarten Regelungen veröffentlicht und die Beschränkungen in einer Karte dargestellt. Die Regelungen sowie die Karte sind unter folgendem Link abrufbar:
Die Stadtverwaltung und die Polizei werden die Lage rund um das Festgelände hinsichtlich E-Scootern besonders beobachten und ggf. zusätzlich erforderliche Anpassungen in die Wege leiten.
Ich gehe davon aus, dass die geplanten Regelungen im Sinne Ihres Antrags sind und dieser damit als erledigt betrachtet werden kann.