FC Rot-Weiß Oberföhring schnell unterstützen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 10.4.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 10.4.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der Sport- und Betriebsinfrastruktur auf dem Vereinsgelände des FC Rot-Weiß Oberföhring an der Johanneskirchner Straße 72 umzusetzen.
Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit rasch folgende kurzfristig realisierbare Maßnahmen umgesetzt werden können.
-Prüfung der Möglichkeit, Anlagen der benachbarten Helen-Keller-Realschule für den Verein nutzbar zu machen,
-Beschleunigung der geplanten Errichtung eines Kunstrasenplatzes,
-Aufstellen von Interims-Umkleidekabinen,
-Aufstellen von Interims-Räumlichkeiten zur Lagerung von Sportausrüstung und Vereinsmaterial.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Baureferat ist derzeit damit befasst, die Vergabe zur Vorplanung für die an der Planung zu beteiliegenden Architekten und Fachplaner abzuschließen. Im Rahmen dieser Vorplanung wird das gesamte Vorhaben entsprechend überplant. Die weiteren Planungen und die Bauausführung erfolgen dann zeitlich versetzt in verschiedenen Bauabschnitten.
Auf dem Schulgelände der Helen-Keller-Realschule ist neben einer Einfach-Sporthalle lediglich eine Laufbahn als Sportanlage vorhanden. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen wurde im Jahr 2015 auf dem Hartplatz eine Pavillonanlage errichtet. Eine Sportrasenfläche – zur vorzugsweisen Nutzung durch den FC Rot-Weiss Oberföhring – ist auf dem Schulgelände jedoch nicht vorhanden. Die Umkleiden der Sporthalle werden von den Sportlerinnen und Sportlern des FC Rot-Weiß-Oberföhring bereits genutzt.
Vorgezogene Maßnahmen (wie z.B. Umsetzung eines Kunstrasenplatzes; Aufstellen von Interims-Umkleidekabinen; Aufstellen von Interimsräumlichkeiten zur Lagerung von Sportausrüstung und Vereinsmaterial etc.) müssen im Rahmen der Vorplanung bewertet werden.
Wie bereits mit Schreiben vom 16.5.2019 dargelegt, ist z.B. die Situierung der Kunstrasenfelder vom gesamten Planungsergebnis hinsichtlich der Lage aller Sportflächen, der baulichen und haustechnischen Anlagen, ggf. weiterer Interimsbauten, als auch der Flächen, die für den Baubetrieb der eigentlichen Baumaßnahmen erforderlich werden, abhängig.
Dennoch werden wir schnellstmöglich prüfen, ob im laufenden Verfahren entsprechende Entlastungsmöglichkeiten angeboten werden können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.