Böhmerweiher als Ort der „stillen“ und naturnahen Erholung erhalten – Pläne des Erholungsflächenvereins überarbeiten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 7.5.2015
Antwort Baureferat:
Sie haben am 7.5.2015 Folgendes beantragt:
„Der Umbau des Böhmerweihers zu einem Naherholungsgebiet erfolgt unter dem Gesichtspunkt einer naturnahen Erholungsfläche mit Naturerlebnischarakter. Das Gelände sollte überwiegend der ‚stillen Erholung‘ dienen und den Naturschutz gebührend berücksichtigen. Die zuständigen Referate der Stadtverwaltung werden beauftragt, die derzeit existierenden Planungen in Zusammenarbeit mit dem Erholungsflächenverein dementsprechend zu überarbeiten.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Wir bedanken uns für die gewährten Fristverlängerungen.
Zu Ihrem Antrag vom 7.5.2015 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Der Grunderwerb der beiden Böhmerweiher ist durch das Kommunalreferat zusammen mit der Gemeinde Gröbenzell, der Stadt Puchheim und dem Erholungsflächenverein erfolgt. Die Eigentumsverhältnisse stellen sich wie folgt dar: Der Landeshauptstadt München und dem Erholungsflächenverein gehört jeweils ein Drittel der Fläche, der Gemeinde Gröbenzell und der Stadt Puchheim jeweils ein Sechstel.
Nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen hat das Baureferat entsprechend dem Auftrag des Stadtrates (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06404) den Erholungsflächenverein mit der Vorplanung beauftragt.
Die Abstimmungen zu den wesentlichen Projektinhalten hinsichtlich Planung, Umsetzung und Pflege sind in Hinblick auf die genannten Eigentumsverhältnisse sehr komplex und dauern aktuell noch an. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des Planungskonzeptes unter Berücksichtigung der ökologischen Wertigkeit der Böhmerweiher.
Die einzelnen Punkte Ihres Antrages wurden in den Planungsprozess eingebracht.Sobald der Planungsprozess und die Verhandlungen mit den Miteigentümern abgeschlossen sind, wird dem Stadtrat das Ergebnis der Vorplanung im Rahmen des Projektauftrages zur Entscheidung vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.