Digitaler Bewohnerparkausweis
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Sabine Bär (CSU-Fraktion) vom 11.4.2019
Digitalisierung der Anwohner-Parklizenzierung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 8.5.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrags betrifft die Erteilung von Bewohnerparkausweisen und damit eine laufende Angelegenheit auf der Grundlage des übertragenen Wirkungskreises, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Der Antrag zielt darauf ab, den bisherigen Bewohnerparkausweis vollständig zu digitalisieren und dadurch den bisher noch in Papierform im Fahrzeug auszulegenden Ausweis zu ersetzen. Die HandyParken München-App würde es auch ermöglichen, dass die konkreten Berechtigungen effizient von den Überwachungskräften digital abgerufen werden könnten. Der Verzicht auf den Druck tausender Parkausweise schone zudem die Umwelt.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der für die Erteilung von Parkausweisen zuständige Fachbereich im KVR ist selbst von jeher sehr stark daran interessiert, den Bürgerservice weiter auszubauen und Verfahrensabläufe noch effizienter zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund wurde das RIT bereits beauftragt, die Möglichkeit zu realisieren, Parkausweise auch online zu beantragen. Die vorgeschlagene Verbesserungsmöglichkeit wurde vom KVR bereits erkannt und schon auf den Weg gebracht. Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr die Umsetzung der digitalen Beantragung als Vorhaben anzugehen. Seitens des IT-Referats ist hierzu eine Ressourcenzusage in Aussicht gestellt worden. Die offizielle Bestätigung steht allerdings noch aus, da der Prozess des Auftragsmanagements für das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist.
Für Verbesserungen hinsichtlich der den Parkausweis betreffenden Formvorschriften (Format DIN A6 und vorgeschriebene Papierform) oder gar denVerzicht, einen gedruckten Ausweis im Fahrzeug auslegen zu müssen, sind hingegen Anpassungen der rechtlichen Vorgaben erforderlich.
Das KVR ist in diesem Zusammenhang bereits im Vorjahr mit Schreiben vom 3.4.2018 an das zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit dem Ziel herangetreten, ggf. im Wege einer Ausnahmeregelung oder der Genehmigung eines Pilotversuchs
von den aktuellen Formvorschriften abweichen zu dürfen. An die von dort ausstehende Stellungnahme wurde bereits vor Eingang Ihres Antrags am 4.4.2019 unter Bezug auf die Bedeutung und das Potential des E-Governments erinnert.
Am 9.8.2019 hat das Ministerium zur Thematik nunmehr Folgendes mitgeteilt:
„Bayern hat die Thematik der Digitalisierung der Erstellung sowie der Überwachung von Bewohnerparkausweisen für die Tagesordnung der mitte September stattfindenden Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenverkehrsrecht angemeldet. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auch in anderen Ländern entsprechende Anfragen vorliegen und eine Abstimmung der Länder mit dem Bund zum diesbezüglichen Vorgehen geboten scheint.
Die Befassung dieses Gremiums birgt die Chance, Kenntnis über bestehende Regelungen und stattfindende Entwicklungen in diesem Bereich aus anderen Ländern zu erlangen sowie eine insbesondere rechtliche Einschätzung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu entsprechenden Entwicklungen zu erhalten. Im Sinne Ihrer Anfrage ist es insbesondere von Interesse, wie der Einsatz eines RFID-Chips bzw. der völlige Verzicht auf einen ‚körperlichen‘ Parkausweis, z.B. durch Verknüpfung der Parkberechtigung mit dem betreffenden Kfz-Kennzeichen, durch das BMVI und die Länder beurteilt wird.
Auf Grundlage der Befassung des BLFA-StVO wird das Ministerium wieder auf Sie zukommen. Es ist davon auszugehen, dass die Befassung des Gremiums beschreitbare Wege aufzeigen wird, die Behördenpraxis im Bereich des Bewohnerparkens zu modernisieren und diese sowohl für die Behörden- wie für die Nutzerseite schlanker und einfacher zu machen.“
Ich bitte Sie abschließend, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist, weil sich die Einführung der online Beantragung bereits in der Umsetzung befindetund das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zwar keine eigene Ausnahmeregelung hinsichtlich des Verzichts auf den Ausweis im Papierform trifft, sich dafür aber für eine Lockerung der Formvorschriften auf Bundesebene einsetzt. Sobald das KVR selbst wieder aktuelle Informationen aus dem Ministerium erhält, werde ich Ihnen diese umgehend zukommen lassen.