Ökologische Wertigkeit von Naturflächen in der LH München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 17.11.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(l) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 17.11.2016 regen Sie an, dass die Landeshauptstadt München die ökologische Wertigkeit von Naturflächen durch eine aktuelle Biotop- und Nutzungstypenkartierung erfassen und durch ein regelmäßiges Monitoring im Abstand von fünf Jahren überwachen soll.
Wir teilen Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch den Beschluss der Vollversammlung vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12660, „Aktualisierung naturschutzrelevanter Daten – Gutachten „Flächenkulisse Biodiversität“ Sachmittelbedarf) entsprochen wurde.
Den beantragten Terminverlängerungen zur Beantwortung des Antrags, letztmalig bis Ende 2018, wurde Ihrerseits zugestimmt. Hierfür bedanken wir uns ausdrücklich. Aufgrund kurzfristiger termingebundener Aufgaben im vergangenen Dezember konnte bedauerlicherweise die verlängerte Frist nicht eingehalten werden.
Zu Ihrem Antrag vom 17.11.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die Notwendigkeit zur Aktualisierung der naturschutzrelevanten Daten, insbesondere als Grundlage für die Flächenkulisse Biodiversität, wurde erkannt. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden mit Beschluss des Stadtrats am 24.10.2018 („Aktualisierung naturschutzrelevanter Daten – Flächenkulisse Biodiversität“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12660) bereitgestellt.
Derzeit bereitet die Untere Naturschutzbehörde die Unterlagen zur Ausschreibung vor. Die Kartierungskulisse umfasst die von Ihnen genannten Flächen. Es wird eine zügige Vergabe angestrebt. Es sind allerdings die erforderlichen Fristen für Angebotsabgabe, Sichtung und Entscheidung bei einer europaweiten Ausschreibung zu berücksichtigen.
Die Kartierung nach der aktuellen Erfassungsmethodik der Bayerischen Kompensationsverordnung wird drei Jahre in Anspruch nehmen.Die Zuständigkeit für die Erarbeitung eines Biodiversitätsmonitorings liegt beim Referat für Gesundheit und Umwelt. Methodik und Auswahl der Monitoringflächen werden im Rahmen des derzeit in Erstellung befindlichen Monitoringkonzeptes festgelegt (vergleiche Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13467 „Sicherung der biologischen Vielfalt in München“).
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.