Grün erhalten – Bürger helfen mit im Jahrhundertsommer
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 31.7.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Stadtwerke München GmbH (SWM) zu prüfen, wie jedem betroffenen Haushalt während Zeiten extremer Hitze monatlich vier Kubikmeter Wasser kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können, um städtische Bäume und Grünflächen zu gießen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das kostenfreie zur Verfügungsstellen von Wasser zum Gießen von öffentlichem Grün bei extremer Hitze fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die SWM hat zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung genommen:
„Der Vorschlag aus dem Antrag klingt auf den ersten Blick plausibel, die SWM können ihn jedoch aus verschiedenen Gründen leider nicht aufgreifen.
Der weit überwiegende Teil der Münchnerinnen und Münchner lebt in Mehrfamilienhäusern und könnte von der kostenfreien Abgabe von vier Kubikmetern Wasser nicht profitieren. Die SWM schließen Wasserlieferverträge mit den Grundstückseigentümern, d.h. die SWM können die Maßnahme nicht so ausgestalten, dass sie unmittelbar jedem Haushalt zugutekommt. Eine kostenlose Wasserzuteilung durch die SWM müsste von allen einzelnen Grundstückseigentümern im Rahmen der Nebenkostenabrechnung weitergereicht werden. Das ist kurzfristig unmöglich. Eine kostenlose Wasserabgabe nur an von den Grundstückseigentümern selbst genutzte Einfamilienhäuser halten wir nicht für opportun, da sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht.
Die Wassergewinnung der SWM unterliegt nach den hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnissen und nach den bestehenden Altrechten strengen Auflagen. Die Wasserentnahme ist bekanntermaßen inTeilen der Gewinnungsgebiete sehr umstritten. Eine kostenlose Wasserabgabe zum Gießen der Münchner Gärten und Grünflächen würde in den Wassergewinnungsgebieten vermutlich auf wenig Verständnis stoßen und dürfte die Frage aufwerfen, ob eine solche Maßnahme durch die bestehenden Rechte der SWM gedeckt ist.
Das Münchner Trinkwasser ist von hervorragender Qualität, trotz höchster Qualität können die Stadtwerke München den Bürgerinnen und Bürgern das Trinkwasser zu einem sehr günstigen Preis anbieten. Ein Mehrverbrauch in der Hitzeperiode dieses Sommers dürfte die Verbraucherinnen und Verbraucher daher nur geringfügig belasten.
Laut Auskunft der Pressestelle der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH erfolgt in Würzburg keine Abgabe von kostenlosem Trinkwasser an die Verbraucher.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.