Was geschieht mit der Immobilie Gesundheitshaus in der Dachauer Straße?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP – HUT Stadrats- fraktion) vom 26.9.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns Folgendes mit:
„Seit nunmehr über einem Jahr hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) das Gesundheitshaus an der Dachauer Straße verlassen. Ideen für ein größeres Bauvolumen als im Jahr 2012 (also vor 6 Jahren!) durchgeführten Wettbewerb für ein neues Gebäude des RGU haben dazu geführt, dass bis heute weder ein Abriss noch ein Neubau absehbar ist. Jahrelange Leerstände sind in einer immer dichteren Stadt höchst ärgerlich. Außerdem ist ein langer Leerstand von öffentlichen Gebäuden eine Verschwendung von Steuergeld.“
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Wann hat das RGU das Gesundheitshaus an der Dachauer Straße verlassen?
Antwort:
Der Auszug des RGU aus der Dachauer Straße 90 erfolgte am 21.11.2015.
Frage 2:
Wann rechnet die Verwaltung mit dem Beschluss im Stadtrat für ein neues Bauvorhaben?
Antwort:
Im März 2018 gab es einen Stadtratsantrag von SPD/CSU (Antrags-Nr. 14-20/A 03902 vom 14.3.2018), zu prüfen, ob an der Dachauer Straße 90 an Stelle des bisherigen Verfahrens mehr Nutzfläche für Verwaltungsnutzungen, z. B. mittels eines Bebauungsplanverfahrens generiert werden könne. Die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL hat am 28.6.2018 einen Stadtratsantrag gestellt (Antrags-Nr. 14-20/A 04220). Darin wird die Verwaltung gebeten, den Baumschutz bei der Überplanung des Grundstücks an der Dachauer Straße 90 zu optimieren und den Stellplatzbedarf nach Möglichkeit durch ein Mobilitätskonzept zu reduzieren. Durch die neueSituation aufgrund der beiden Anträge könnte sich die Realisierung eines städtischen Verwaltungsstandorts an dieser Stelle auf spätere Jahre verschieben. Die Anträge wurden dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Bearbeitung zugewiesen. Nach unserer Kenntnis wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Erledigung der Anträge zeitnah einen entsprechenden Stadtratsbeschluss einbringen.
Frage 3:
Wann soll dann der Abriss und Neubau erfolgen?
Antwort:
Dazu kann das Kommunalreferat derzeit keine Aussage treffen, da der betreffende Stadtratsbeschluss (siehe Antwort zu Frage 2) dazu entscheidende Bedeutung hat. Erst danach können die weiteren Planungen erfolgen.
Frage 4:
Hat die Verwaltung als das RGU aus dem Gesundheitshaus ausgezogen ist, geprüft welche Zwischennutzungen möglich sind (soweit bekannt, war das Gebäude voll funktionsfähig und nicht baufällig!)?
Antwort:
Nach dem Auszug des RGUs wurden bis zum 30.6.2016 Flächen innerhalb des Objektes vom Städtischen Blutspendedienst genutzt. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 diente das Objekt laufend mehreren Film- und Fernsehproduktionen als Drehort sowie einer Filmpreisverleihung im Rahmen des Münchner Filmfestes 2017. Danach wurden große Teile des Objektes auf dessen Bitte dem Bayerischen Landeskriminalamt München zu verschiedenen Trainingsszenarien (ohne Wirkung nach außen) überlassen. Weiterhin werden vom RGU einige Flächen im Objekt als Lagerflächen genutzt.
Abhängig von der sich aus der in Antwort 3 genannten Beschlussfassung bis zum Abriss ergebenden Zwischenzeit, beabsichtigt das Kommunalreferat unterschiedliche Zwischennutzungsmöglichkeiten umzusetzen. Dazu sind bereits Alternativen in Planung. Das Baureferat hat daher den Auftrag erhalten, für weitere Zwischennutzungsmöglichkeiten die Kosten einer Revitalisierung des Objektes zu ermitteln.
Im Übrigen ist das Gebäude zwar von der Gebäudesubstanz her baufällig, aber nicht einsturzgefährdet. Jedoch hat die Haustechnik so erhebliche Mängel, dass damit auch Gefahren für die Nutzer entstehen können. Das RGU ist nicht zuletzt aufgrund des maroden Bauzustandes ausgezogen.
Frage 5:
Wie kann jetzt noch eine Zwischennutzung, beispielsweise für andere städtische Dienststellen, kulturelle oder soziale Nutzungen vorgenommen werden?
Antwort:
Wie bereits zu Frage 4 beantwortet, wird das Objekt seit Auszug des RGU sowohl kulturell als auch im Sinne der Sicherheit der Münchner Bevölkerung sowie für städtische Dienststellen genutzt. Es ist daher festzuhalten, dass das ehemalige Gesundheitshaus nicht ungenutzt ist.