Das Schulfrühstück muss erhalten werden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 20.2.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 20.2.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt und es keine weitere Berichterstattung im Bildungsausschuss geben wird.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport umgehend einen Runden Tisch mit allen beteiligten Akteuren (Frühstücksinitiativen, Schulleitungen, Referat für Gesundheit und Umwelt) einberuft mit dem Ziel, Lösungen zu finden, damit die Frühstücksinitiativen in den Schulen weiterhin Frühstück für die Kinder anbieten können.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport ist als Betreiber von Tagesheimen und Mensen für die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern in München zuständig. Dabei steht die hohe Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel an oberster Stelle. Die Arbeit von ehrenamtlichen Frühstücksinitiativen ist ein wertvoller Beitrag in der Münchner Bildungslandschaft, sie wird vom Referat seit Jahren unterstützt. Dazu gehören etwa kostenfreie Hygieneschulungen, die durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben sind und die selbstverständliche Nutzung der Küchen. Hierbei hat sich allerdings gezeigt, dass Fragen der Haftung und Hygiene noch abschließend zu klären sind.
Um die Arbeit der Frühstücksinitiativen weiterhin problemlos zu ermöglichen, hat das Referat für Bildung und Sport eine unkomplizierte und rasche Lösung für die weitere Küchennutzung durch Frühstücksdienste gefunden. Die Ehrenamtlichen können kostenlose Vor-Ort-Schulungen in den Küchen erhalten, um diese weiterhin zu nutzen. Diese Schulungen ergänzen die bereits jetzt verpflichtenden Hygieneschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem stellt das Referat für Bildung und Sport künftigdie notwendige Kleidung für die Arbeit in den Küchen gratis zur Verfügung. Ebenso wird das Thema Haftung in den Blick genommen, grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche. Die rechtlichen Details werden derzeit vom Referat für Bildung und Sport geprüft.
Im Oktober 2018 war ein Schreiben an 42 städtische Tagesheime, zwei Heilpädagogische Tagesstätten und den Schulcampus Meindlstraße ergangen, dass eine Fremdnutzung städtischer Küchen/Spülküchen durch Dritte nicht mehr möglich ist, da es offene Fragen hinsichtlich Haftung und Hygiene gab. Durch die oben genannten Lösungen kann die Nutzung der Küchen für Frühstücksinitiativen uneingeschränkt weiter erfolgen. Das Referat für Bildung und Sport schätzt und unterstützt die Arbeit der Ehrenamtlichen und wünscht sich weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.