Paul-Heyse-Unterführung/Arnulfstraße: Verhau aufräumen!!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Alexander Reissl, Heide Rieke, Jens Röver, Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) und Ulrike Grimm, Nicola Mayerl, Thomas Schmid, Frieder Vogelsgesang (CSU-Fraktion) vom 9.8.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie beantragen, das Konzept der Firma Ströer zur Modernisierung der Werbeflächen auf der süd-östlichen Ecke der Kreuzung Arnulfstraße/ Paul-Heyse-Unterführung auf deren Rechnung zu realisieren. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes soll die Reduzierung der Werbeflächen und eine Moosbegrünung am Straßenrand sein.
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich um eine Angelegenheit des Vollzugs der Bayerischen Bauordnung handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 9.8.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Ausgangssituation:
Entlang der Arnulfstraße zwischen Starnberger Flügelbahnhof und Einfahrt zur Paul-Heyse-Unterführung sind aktuell acht Großflächen-Plakattafeln genehmigt. Zur Zeit sind aufgrund der Baustellensituation am Bahnhof nur noch eine einzelne und ein Dreierblock von Großflächentafeln am geschlossenen Bauzaun aufgestellt.
An der südöstlichen Ecke der Kreuzung Arnulfstraße/Paul-Heyse-Unterführung befindet sich eine „City Light Board“-Wechselwerbeanlage.
Die von der Firma Ströer vorgelegten Fotos zur Bestandssituation entsprechen nicht dem tatsächlichen Zustand, der sich aufgrund der Baustelle mit Bauzaun und den reduzierten Plakattafeln als geordnet darstellt.
Durch den Abbau der Plakattafeln liegt für diese auch keine Baugenehmigung mehr vor. Für zusätzliche Werbeanlagen ist die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.Das Konzept der Firma Ströer beinhaltet zwei großflächige digitale Wechselwerbeanlagen.
Entwicklung des Bereiches an der Arnulfstraße:
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist jede Ausweitung von Werbeflächen an der Ecke Arnulfstraße/Paul-Heyse-Unterführung negativ zu bewerten.
Schon in 2019 wird auf dem sogenannten „Flügelgrundstück Arnulfstraße“ der temporäre Wertstoffhof für das Empfangsgebäude Hauptbahnhof errichtet.
Dieser wird dort für mehrere Jahre bis zur Fertigstellung des Neubaus Hauptbahnhof (nicht vor 2028) betrieben werden und hat eine Ausfahrt zur Arnulfstraße für die Lkw-Transporte, die den Fußweg an der südlichen Arnulfstraße quert. Damit wird die verkehrliche und städtebauliche Situation weiter an Komplexität zunehmen. Der ohnehin schmale Fußweg auf der Südseite der Arnulfstraße wird während des Betriebes des Wertstoffhofes zukünftig von LKWs gequert und wird an einzelnen Stellen sogar eine weitere Verengung erfahren.
Verkehrliche Beurteilung:
Die beiden geplanten digitalen City Light Boards würden in den stark befahrenen Kreuzungsbereich abstrahlen und somit von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, egal in welcher Fahrtrichtung, sehr gut wahrgenommen werden.
Aus Sicht des Polizeipräsidiums München – Polizeiliche Verkehrsaufgaben – würden die Wechselwerbeanlagen die Aufmerksamkeit aller am Knoten befindlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zusätzlich ablenken. Vor allem bei Nacht hätten die hell leuchtenden und wechselnden Bilder eine hohe „Anziehungskraft“ auf die Fahrzeugnutzerinnen und Fahrzeugnutzer. Die Folge wäre mit großer Wahrscheinlichkeit eine Erhöhung der Unfallzahlen.
An der genannten Kreuzung ereignen sich immer wieder schwere Verkehrsunfälle, wobei in den letzten drei Jahren fünf Personen schwer verletzt wurden.
Aus vorgenannten Gründen spricht sich das Polizeipräsidium München gegen Wechselwerbeanlagen an dieser Stelle aus.Erschwerend hinzu kommt die LKW-Ausfahrt aus dem Wertstoffhof über den verengten Gehsteig und der enorme Fußgängerverkehr im Bahnhofsbereich.
Moosbegrünung:
Der Antrag wird damit begründet, dass „eine Moosbegrünung die Luftqualität verbessert. Moos bindet Feinstaub, produziert Sauerstoff und kühlt im Sommer die Luft“.
Hierzu führt das Referat für Gesundheit und Umwelt Folgendes aus:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat Anfang des Jahres 2018 hierzu eine umfassende Beschlussvorlage (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10509) für Sitzungen des Umweltausschusses am 13.3.2018 und die Vollversammlung des Stadtrates am 21.3.2018 erarbeitet.
In der Beschlussvorlage werden verschiedene Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität dargestellt und geprüft, unter anderem auch das Potenzial von Mooswänden.
In Summe kommt die Beschlussvorlage zu dem Schluss, dass eine luftreinigende Filterwirkung von Vegetationsstrukturen auf den kleinräumigen Nahbereich beschränkt ist, sodass derartige Maßnahmen im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Luftqualitätssituation im Stadtgebiet nennenswert zu verbessern.
Für Mooswände im Speziellen wendet das Baureferat in seiner Stellungnahme zur oben genannten Beschlussvorlage auch zahlreiche praktische Bedenken ein, wie zum Beispiel offene Fragen bezüglich Pflegebedarf und Haltbarkeit.
Seit Erarbeitung der oben genannten Sitzungsvorlage wurden die vorläufigen Erkenntnisse eines Pilotprojektes in Stuttgart bekannt, bei dem großflächig Mooswände am Neckartor installiert worden waren. Die Ergebnisse des Pilotprojektes bestätigen die bisherige Einschätzung des Referates für Gesundheit und Umwelt. Eine im Bereich der Messungenauigkeit liegende, sehr kleine Filterwirkung bezüglich Feinstaub und keine Filterwirkung bezüglich NO2 standen hier großen praktischen Problemen entgegen. Trotz der kurzen Projektlaufzeit von nur einem Jahr gab es nach Aussagen der Stuttgarter Kollegen größere Probleme mit eingetrockneten beziehungsweise abfallenden Moospolstern, die auf etwa einem Drittel der Fläche komplett ausgetauscht werden mussten. Die endgültigen Ergebnissedes begleitenden Forschungsprojektes wurden bislang noch nicht veröffentlicht.
Auch wenn in Summe aus lufthygienischer Sicht der Einsatz von Mooswänden in der Praxis wenig Verbesserung bringt, so begrüßen wir den im konkret angefragten Fall für die Landeshauptstadt München kostenfreien Einsatz von Mooswänden im Sinne der Bewusstseinsbildung und der Standortgestaltung. Bei einer Umsetzung des Projektes wäre eine intensive Pflege der Mooswand sicherzustellen, um eine nachhaltig attraktive Optik zu gewährleisten.
Fazit:
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung wäre ein Antrag auf Aufbau dieser City Light Boards nicht genehmigungsfähig, da Belange der Verkehrssicherheit dem entgegenstehen.
Das Aufstellen einer Mooswand wird vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung grundsätzlich begrüßt, kann aber nicht von der Firma Ströer verlangt werden .
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.